Bornheimer Ex-Rennfahrer behielt 300000 Euro. Sein Geschäftspartner will die Summe aber zurück.
Ex-Rennfahrer aus BornheimStreit um 300.000 Euro landet vor Gericht

Das Landgericht soll klären, ob der Rennfahrer das Geld zurückzahlen muss.
Copyright: dpa
Man duzt sich und der eine wollte den anderen unterstützen: Da eine seiner Gesellschaften in Schieflage geraten war, erhielt ein ehemaliger Profi-Rennfahrer aus Bornheim 300.000 Euro von einem potenten Geldgeber. Damit wollte er Geschäftsanteile an einem der Unternehmen des Bornheimers erwerben und weil dieser Deal nicht zustande kam, fordert er die Summe wieder zurück.
Der Rennstallbetreiber beruft sich nun aber darauf, dass nicht er persönlich, sondern eine GmbH das Geld erhalten habe und verweigert die Zahlung. Nun trafen die beiden Männer sich vor Gericht wieder: Nach einem ohne Einigung zu Ende gegangenen Gütetermin muss die 21. Zivilkammer nun bis Anfang Mai darüber befinden, ob der Anspruch des Geldgebers berechtigt ist. Dabei kam es vor Gericht durchaus zu einigen überraschenden Wendungen.
Nach Aktenlage – so trug es die Zivilrichterin zu Beginn des Termins vor – war strittig, ob das Geld nun auf ein Privatkonto des Beklagten oder auf das Konto der GmbH geflossen war. Um diese Frage zu klären, hatte die Richterin auch drei Zeugen geladen. Da war zunächst ein Rennfahrerkollege des Beklagten, der aber erst gar nicht erschienen war. Da er zuvor sogar angekündigt hatte, der Verhandlung fern bleiben zu wollen, erlegte ihm das Gericht ein Ordnungsgeld von 750 Euro auf.
Erschienen waren hingegen zwei weitere Zeugen, die aber – so wurde nach einigen Fragen an den Rennfahrer schnell klar – ebenfalls nichts zu den Zahlungsflüssen hätten sagen können. Dem Gericht lag eine WhatsApp-Nachricht vor, aus der klar hervorging, dass die Summe an den Beklagten persönlich gehen sollte, und der Ex-Rennfahrer wollte mit den Zeugenaussagen belegen, dass er seinen Geldgeber im Anschluss angerufen und auf Zahlung an das GmbH-Konto gebeten hatte.
Dies war aber gar nicht mehr nötig, denn auf Nachfrage sagte der Kläger selber, dass diese Aussage zutreffend sei. Darauf käme es ihm aber auch gar nicht an; entscheidend sei, dass das Geld für den früheren Rennprofi persönlich bestimmt gewesen sei, der damit ein finanzielles Tief einer seiner Firmen überbrücken wollte. Da ein Darlehen aus stiftungsrechtlichen Gründen nicht umzusetzen gewesen sei, habe man gemeinsam beschlossen, dass er für sein Geld Geschäftsanteile erhalten sollte. Dieses Vorhaben sei dann aber gescheitert.
Da die Parteien sich in dem Termin auf keinen Vergleich einigen konnten, will die Richterin jetzt bis Anfang Mai ein Urteil verkünden.