Mit einem eher schillernden Fall wird sich demnächst das Bonner Landgericht befassen: Die Staatsanwaltschaft wirft einem Bornheimer Ehepaar einen ziemlich wilden Mix an Straftaten vor.
Online-BetrugBornheimer muss sich vor dem Landgericht Bonn verantworten
Der Ehemann soll versucht haben, seinen Lebensunterhalt mit Online-Betrügereien zu bestreiten, seiner 61-jährigen Frau wird Beihilfe zur Last gelegt, weil sie ihrem Mann ihr Konto zur Verfügung stellte, obwohl sie um seine strafbaren Deals wusste. Doch damit nicht genug: Dem vielfach und einschlägig vorbestraften Bornheimer wird neben gewerbsmäßigem Betrug in 48 Fällen auch noch Urkundenfälschung, Beleidigung, vorsätzliche Körperverletzung, falsche Verdächtigung sowie versuchte Nötigung zur Last gelegt.
Den Kern der Anklage bilden die 48 Betrugsfälle, von denen vier im Versuch steckengeblieben sein sollen. Begonnen haben soll die Betrugsserie mit einem Online-Handel für Pflanzen und Gartenbedarf. Im September 2019 sollen mehrere Kunden insgesamt sechs Pflanzen für den stolzen Preis von 582 Euro auf seiner eigens eingerichteten Webseite bestellt haben. Verschickt wurde das teure Grün aber offenbar nie. Spätestens Ende 2019 soll der Angeklagte dann den Entschluss gefasst haben, seinen Lebensunterhalt dauerhaft mit dem Verkauf nicht existierender Waren über ein Online-Auktionshaus zu verdienen. Dazu verwendete er, wie die Ankläger glauben, gefälschte Personendaten. Seine Frau soll ihr Konto für die eingehenden Zahlungen zur Verfügung gestellt haben.
Von der Kaffeemaschine bis zum Laubbläser
Das Portfolio war bunt und reichte von einer Espressomaschine samt Kaffeemühle für 925 Euro über mehrere Markenkoffer und Mobiltelefone bis hin zu Laubbläsern. Offenbar war sich der Angeklagte auch nie zu schade, seine Kunden zu beleidigen, wenn diese die Waren anmahnten oder ihr Geld zurückforderten. Der Angeklagte soll allerdings nicht nur bei ihm bestellte Waren nicht geliefert haben, sondern in ähnlich vielen Fällen auch von ihm bestellte Waren nicht bezahlt haben: Hier reicht das Spektrum von teuren Weinen über Herrenbekleidung bis hin zu einem Fernseher. Der Gesamtschaden soll sich auf rund 15.000 Euro summieren.
Der erste Anklagepunkt drehte sich allerdings um die Bestellung von 2000 Litern Heizöl an den damaligen Wohnort der Familie in Rheinbach. Weil sich der Tankwagenfahrer weigerte, die Lieferung zum Preis von 1378 Euro ohne Bezahlung in den Keller zu pumpen, leistete der Sohn des Angeklagten eine symbolische Anzahlung von 20 Euro. Dabei blieb es dann aber auch, der Ölhändler musste sich juristische Unterstützung suchen. Wenn es denn stimmt, was die Ankläger glauben, dann rief der Angeklagte den Rechtsanwalt seines Gläubigers wütend mitten in der Nacht an, um auf dessen Anrufbeantworter wüste Beschimpfungen zu hinterlassen. Die Anklage wegen falscher Verdächtigung kassierte der Angeklagte im Nachgang zu einer Durchsuchung der Polizei in seiner Wohnung: Nachdem die Beamten das Haus wieder verlassen hatten, zeigte er die Polizisten nämlich wegen Diebstahls an.