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Missbrauch in BornheimVerbrechen am eigenen Enkel – 72-Jähriger verurteilt

Lesezeit 3 Minuten
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand.

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand.

Der 72-jährige Angeklagte wurde zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Eine Auseinandersetzung mit der eigenen Schuld stehe noch aus.

Der Vorsitzende Richter ließ es an Deutlichkeit nicht mangeln: „Sie sind ein Verbrecher!“, sagte Volker Kunkel noch vor der Begründung des soeben verkündeten Urteils direkt an den 72-jährigen Angeklagten gewandt. Die Richter der 8. Großen Strafkammer hatten den pensionierten Postbeamten aus Bornheim zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, weil er seinen Enkelsohn über viele Jahre hinweg immer wieder missbraucht hatte – in einem Fall auch seine Enkeltochter.

Die Vorbemerkung hatte ihren Grund in der Einstellung des Pensionärs, der die Taten zwar weitgehend zugegeben hatte, der aber offenbar kein rechtes Schuldgefühl empfand: „Ich bin doch kein Verbrecher“, hatte er im Laufe des Verfahrens einmal empört geäußert. Doch – genau das sei jemand, der Kinder missbrauche, stellte der Richter unmissverständlich klar und gab dem Verurteilten auf, sich doch in der Haft intensiv mit seiner Schuld auseinanderzusetzen.

Zu Beginn der Verbrechensserie war der Enkel des Verurteilten gerade einmal fünf Jahre alt. Der Großvater betreute das Kind damals regelmäßig bei sich zu Hause in Bornheim. Jedes zweite Wochenende verbrachte der Junge nach der Trennung seiner Eltern bei seinem Opa; das Kind schlief mit seinem Großvater in dessen Ehebett. Nach dem Tod seiner Frau hatte der Mann auch seine Mutter zu sich geholt und gepflegt. Mindestens acht Mal verging sich der Verurteilte in den folgenden Jahren an seinem Enkelsohn, bis dann im Jahr 2019 auch die Mutter des Bornheimers starb.

Nach Umzug folgten zwei weitere Übergriffe - Junge öffnete sich auf Nachfrage

Nach dem Verkauf seines Hauses zog der Mann dann im folgenden Jahr zu seinem eigenen Sohn und Vater des missbrauchten Enkels nach Bad Münstereifel. Der nichtsahnende Vater hatte sich mittlerweile von der Mutter seines Sohnes getrennt und lebte mit seiner neuen Frau und der gemeinsamen Tochter in der Eifel. Dort kam es zu zwei weiteren Übergriffen, einer davon zu Lasten der damals sechsjährigen Tochter.

Das Verhalten des Großvaters gegenüber seiner Enkelin kam den Eltern allerdings zunehmend merkwürdig vor und, als er seinen mittlerweile 13-jährigen Sohn in der Vorweihnachtszeit vergangenen Jahres nach einem Besuch zu dessen leiblicher Mutter zurückfuhr, sprach der Vater den Jungen darauf an. Der Junge hatte offenbar nur auf eine solche Frage gewartet und erzählte seinem Vater, dass er selber über all die Jahre von seinem Opa missbraucht worden war. Kurz darauf wandte sich die Familie an die Polizei.

Vor Gericht hatte der 72-Jährige die Taten wie angeklagt zugegeben – nur einen zweiten Übergriff auf seine Enkelin wies er von sich. So verurteilten die Richter schließlich zehn der elf angeklagten Taten und stellten das Verfahren in dem abgestrittenen Fall ein. Beim Strafmaß spielte das nämlich ohnehin so gut wie keine Rolle.