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Kommunalpolitiker vor GerichtProzesstermin platzte

Lesezeit 3 Minuten
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Das Bonner Landgericht.

Bornheim – Eine offenbar bitterernste Familienfehde beschäftigt bereits seit Jahren nicht nur die Nachbarschaft, sondern auch die Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr in Bornheim. Seit dem Jahr 2017 überziehen sich ein Bornheimer Stadtverordneter und seine Mutter, mit der er unter einem Dach lebt, mit Strafanzeigen; auch werde permanent der Notruf eingesetzt, weil Mutter und Sohn sich vom jeweils anderen bedroht fühlten. Viele Verfahren wurden bereits von der Staatsanwaltschaft Bonn eingestellt oder - bei Lappalien - die Familie auf den privaten Klageweg verwiesen. In vier Fällen wurde jetzt doch Anklage gegen den 38-jährigen Sohn erhoben, wie Amtsgerichtsdirektorin Birgit Niepmann auf Anfrage bestätigte. Gestern sollte der erste Prozess vor einer Bonner Strafrichterin stattfinden.

Angeklagter schickte Attest

Aber das Verfahren gegen den Lokalpolitiker hatte sich gestern schnell erledigt: Am Morgen erreichte das Amtsgericht ein ärztliches Attest des  Angeklagten, demnach soll er wegen einer Erkrankung auf längere Zeit verhandlungsunfähig sein. Angeklagt ist der gelernte Kaufmann unter anderem wegen Körperverletzung, Beleidigungen und wiederholten Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz. Dem Kommunalpolitiker wird vorgeworfen, seine 72-jährige Mutter im Juni 2020 mit der rechten Hand ins Gesicht und gegen den Hals geschlagen, gegen ihre Schulter geboxt und sie gegen Gesäß und Hüfte getreten zu haben. Telefonisch soll er sie später auch als „Hure“ und „Schlampe“  tituliert haben.

Mutter erwirkte Näherungsverbot

Darüber hinaus soll der Kommunalpolitiker sich gegen die Gewaltschutzanordnung, die die Mutter aus Angst vor weiteren körperlichen Übergriffen im Juni 2020 beim Amtsgericht Bonn gegen ihn erwirkt hatte, wiederholt verstoßen haben. Demnach durfte der Sohn sich dem Hauseingang der 72-Jährigen nicht auf 20 Meter nähern. Er selbst wohnt zwar im Haus der Mutter, aber - seitdem der Streit eskaliert ist -  in einer Souterrain-Wohnung mit eigenem Eingang.

Mutter wurde von einem Pfleger begleitet

Zu dem Prozess waren gestern nicht nur die Mutter als Zeugin erschienen, die wegen zahlreicher Schlaganfälle von einem Pfleger begleitet wurde, auch - mindestens acht - Polizeibeamte aus Bonn und Bornheim waren erschienen, die zu den unzähligen Einsätzen gerufen worden waren. Zwei der Polizeibeamte hatte der Angeklagte vor Ort ebenfalls beleidigt; er hatte sogar versucht, eine Gewaltschutzanordnung gegen die Ordnungshüter zu erwirken. Diese Anträge jedoch hat, laut  Niepmann, das Familiengericht als unzulässig zurückgewiesen.

Nachbarn als Zeugen

Zum Prozess geladen sind auch Nachbarn, die unfreiwillige Zeugen der vielen Einsätze, auch der lautstarken Schreierei geworden sind. Gestern wurden die Zeugen alle aufgerufen und gleich wieder nachhause entlassen. „Es wird Zeit, dass der Spuk bald ein Ende hat“, hieß es gestern anschließend auf den Gerichtsfluren. Es könne nicht sein, dass ein Politiker andauernd die Arbeitskraft von Polizeibeamten für seinen Privatkrieg beansprucht und damit missbraucht.

Ein neuer Prozesstermin steht noch nicht fest.