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Im Sechtemer Gewerbepark gibt es UnmutBeschwerde wegen geparkter Fahrzeuge

Lesezeit 2 Minuten
An einer Straße stehen mehrere Autos ohne Kennzeichen.

Ein Unternehmer aus Sechtem ärgert sich über Fahrzeuge, die im Gewerbepark oft wochenlang ohne Nummernschild abgestellt werden.

Im Sechtemer Gewerbepark gibt es Unmut über abgestellte Autos und weniger Platz für die eigenen Kunden.

Peter Schmitz ärgert sich fast jeden Tag. Der Inhaber eines Handwerkbetriebes im Sechtemer Gewerbepark, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, stört ich an Fahrzeuge, die aus seiner Sicht unrechtmäßig abgestellt worden seien, vor allem am Wochenende und abends. Er beobachtete Pkw ohne Nummernschilder, manche mit zerkratztem Lack oder defekten Reifen, herrenlose Anhänger, Wohnmobile stünden dann oft tage – oder gar wochenlang am Straßenrand, ohne bewegt zu werden: „Für mich und andere Unternehmer ist das ein Problem, da dadurch unseren Kunden die Parkplätze weggenommen werden, ich habe auch mehrfach bei der Stadt nachgefragt, doch es geschieht nichts“, so die Vorwürfe des Gewerbetreibenden.

Aus Sicht der Stadt seien diese Vorwürfe nicht zutreffend, antwortete Rainer Schumann, Pressesprecher bei der Stadt Bornheim, auf Nachfrage der Bonner Rundschau: „Es handelt sich um ein Gebiet mit niedrigem Parkdruck.“ In der Regel finde eine regelmäßige Kontrolle, werktags täglich, im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs statt. Eine noch häufigere Bestreifung komme aufgrund der Dichte der Verstöße dort momentan nicht in Betracht. Auf jede eingegangene Beschwerde sei mit einer gezielten Kontrolle reagiert worden. Dabei konnten die angezeigten Vorfälle oft vor Ort nicht oder nicht mehr festgestellt werden, teilte Schumann mit.

Fahrzeuge meist nicht abgemeldet, sondern der TÜV war abgelaufen

Fahrzeuge ohne Kennzeichen würden grundsätzlich sofort an die Abteilung Straßenverkehr weitergegeben, abgestellte Gefährte nach 15 Tagen erneut kontrolliert und gegebenenfalls eine Verwarnung ausgesprochen. „Wenn die abgestellten Anhänger oder Wohnwagen danach nicht weg bewegt werden, werden diese an die Abteilung Straßenverkehr gemeldet, um ein Verfahren zu unerlaubter Sondernutzung in die Wege zu leiten. Die meisten der angeblich als abgemeldet gemeldeten Fahrzeuge waren meist gar nicht abgemeldet. Oftmals war nur der TÜV abgelaufen“, so der Pressesprecher.

Trotz täglicher Kontrollen seien im vergangenen Jahr nur 20 Verwarnungen ausgestellt worden. Abgeschleppt werden Fahrzeuge übrigens nur dann, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer behindern und damit gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. „Dies ist im betreffenden Gebiet regelmäßig nicht der Fall“, betonte Rainer Schumann. „Außerdem sind die Unternehmen verpflichtet, genügend Kundenparkplätze auf dem eigenen Grundstück vorzuhalten“, erinnerte Schumann.