Auch, wenn in dem Filmchen alles spielerisch und idyllisch anmutend herüberkommt, ganz einfach war es nicht, diesen Streifen zu produzieren, denn vieles gilt es zu beachten.
Kleinster Ort in BornheimDrohne dreht Imagefilm für Uedorf
Die Reise beginnt am Leinpfad bei strahlend blauen Himmel, die Sonne spiegelt sich auf der Oberfläche des Rheins, am Horizont im Norden sind die Türme des Kölner Doms zu erkennen, gen Süden der Posttower in Bonn und Richtung Westen die Hänge des Vorgebirges. Genau eine Minute und elf Sekunden dauert der virtuelle Ausflug über Bornheims kleinste Ortschaft, Uedorf. Erstmals können sich Einheimische und Interessierte den kleinen Rheinort aus der Vogelperspektive anschauen, professionell mit der Drohne gefilmt in 4-K-Technik von dem Kölner Filmemacher, Journalisten und Meteorologen bei WetterOnline Sebastian Keßler.
Sein Auftraggeber war der Ortausschuss Uedorf um dessen Vorsitzenden Bernd Marx, zugleich auch Ortsvorsteher, und seine Stellvertreterin Sylvia Frommholz, die den Film und die Geschichte dahinter nun im Caféhäuschen am Rhein vorstellten.
Schnell wird klar: Auch, wenn in dem Filmchen alles spielerisch und idyllisch anmutend herüberkommt, ganz einfach war es nicht, diesen Streifen zu produzieren, denn vieles gilt es zu beachten, um Aufnahmen mit einer Drohne zu machen. Das gilt sowohl für Profis als auch für Amateure und Privatleute, betonte Keßler, der als Drohnenpilot selbstverständlich den Drohnenführerschein besitzt.
Viele Genehmigungen mussten im Vorfeld eingeholt werden, jede Menge Bestimmungen waren zu beachten. Dies stellte auch Bernd Marx rasch fest: „Deswegen haben wir uns einen Profi geholt, denn einfach so eine Drohne in die Luft steigen zu lassen und zu filmen, das geht nicht.“ Vieles kommt zusammen: Ordnungsamt und Polizei müssen informiert werden, und auch eine Sondergenehmigung des Luftfahrtbundesamtes aus Düsseldorf hat sich Keßler eingeholt. Dort gibt es auch eine sogenannte Allgemeinverfügung, um professionelle Drohnenaufnahmen machen zu dürfen.
Auch Sicherheitsaspekte waren zu berücksichtigen, damit nichts passiert. So ist beispielsweise der Luftraum geschützt. Das betrifft in diesem Fall den Abstand zum Flughafen Köln/Bonn. Und da spielen manchmal nur wenige Kilometer eine Rolle. Über Uedorf durfte Keßler seine Drohne wegen der Nähe zum Airport maximal 50 Meter hoch steigen lassen, im benachbarten Hersel wären 120 Meter Höhe erlaubt gewesen, da Hersel nicht mehr in der Kontrollzone liegt.
Auch ein Drohnenflug über den Rhein ist nicht so ohne weiteres möglich. Da muss buchstäblich das Schifffahrtsamt mit ins Boot geholt werden. Und selbst dann gibt es noch Auflagen: Ein Drohnenpilot darf den Fluss überfliegen, um Aufnahmen zu machen, die Drohne darf aber nicht stehen bleiben. Der Grund: Drohnen und Schiffe sollten sich nicht in die Quere kommen.
Abstände müssen eingehalten werden zu Autobahnen, zur Wohnbebauung und zu Naturschutzgebieten. Ein Drohnenflug über das Herseler Werth war daher tabu. Personen sollten möglichst nicht erkennbar sein, etwa Spaziergänger oder Radfahrer. Daher entstanden die Aufnahmen für den Uedorf-Film am frühen Morgen.
Wichtig, so Keßler, sei es, dass jeder Drohnenpilot, sein Fluggerät behördlich registriere. Sollte es zu einem Vorfall kommen, kann über die IP-Adresse der Drohne der Besitzer ermittelt werden. Auch eine spezielle Haftpflichtversicherung empfiehlt der Experte ausdrücklich. Natürlich gilt es auch, die Privatsphäre der Bürger zu beachten. Nachbarn im Gartenpool zu filmen oder die Drohne direkt am Wohnzimmerfenster vorbeifliegen zu lassen, ist natürlich tabu.
Die Idee, einen Imagefilm über Uedorf von oben zu drehen, kam Bernd Marx, nachdem er vor einiger Zeit mit einem Heißluftballon über den Ort geflogen ist: „Das war einfach fantastisch, Uedorf einmal aus dieser Perspektive zu sehen. Diesen 360-Grad-Blick wollte ich anderen auch ermöglichen.“ Marx kontaktierte Sebastian Keßler, der dann mit seiner Drohne zwei Stunden lang Aufnahmen von Uedorf machte. Gedreht wurde vom Rheinuferweg aus unterhalb des Caféhäuschens.
Zu sehen sind in dem Film unter anderem auch Uedorfs Wahrzeichen, der Windmühlenturm, und die frühere Residenz des argentinischen Botschafters. „Das Drehbuch hatte der Ortsausschuss festgelegt, ich richte mich immer danach, was sich meine Auftraggeber wünschen“, schilderte Keßler, dessen Drohne es übrigens auf eine Geschwindigkeit von bis zu 50 Stundenkilometer bringt.
Nachdem die Szenen abgedreht waren, folgte die Nachbearbeitung, Keßler schnitt die besten Sequenzen zu einem Film zusammen und fügte noch ein paar Animationen hinzu. Dadurch wird dem Betrachter erläutert, welche Sehenswürdigkeiten mit welcher Blickrichtungen zu sehen sind. Über den Preis für den Film wollte Bernd Marx nicht sprechen. Ihm ist wichtiger: „Uedorf hat damit ein Alleinstellungsmerkmal. Wir sind jetzt der erste Bornheimer Ort, von dem es Luftaufnahmen gibt.“ Gute Voraussetzungen vielleicht, um den diesjährigen Bornheimer Heimatpreis zu gewinnen, für den sich der Ortsausschuss beworben hat. Er wird im Dezember verliehen.
Wer sich das Drohnenvideo ansehen möchte, der findet dies auf der Internetseite des Ortsausschusses (www.uedorf.de) oder auf dem YouTube-Kanal „Uedorf TV“. Dort gibt es auch bereits einen ersten Kommentar. Er lautet: „Schön, aber viel zu kurz !“
Drohnenflug
Wer eine Drohne kauft, um damit Aufnahmen zu machen, der darf diese nicht einfach so in die Luft steigen lassen. Vor dem ersten Flug muss das Gerät beim Luftfahrtbundesamt (LBA) in Braunschweig unter www.lba.de registriert werden. Das gilt für Drohnen ab 250 Gramm. Drohnen, die leichter sind, müssen nur registriert werden, wenn diese mit einem Sensor „zum Erfassen personengebundener Daten“, sprich einer Kamera, ausgestattet sind. Dies gilt auch, wenn die Drohne nur auf privatem Grund benutzt wird.
Um die Drohne zu erfassen, müssen der vollständige Name des Besitzers und die für die Drohne abgeschlossene Versicherung angegeben werden. Dann bekommt der Betreiber eine einmalig ausgestellte Registriernummer, die an der Drohne angebracht werden muss. Privatleute zahlen für die Registrierung beim LBA 20 Euro. Quellen: LBA/ADAC