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Prozess in BonnAktivisten der „Letzten Generation“ nach Aktion in Bornheim verurteilt

Lesezeit 3 Minuten
Den Protest gegen die Pipeline hielten die Aktivisten in Bornheim selbst im Foto fest.

Den Protest gegen die Pipeline hielten die Aktivisten in Bornheim selbst im Foto fest.

Das Duo der „Letzten Generation“ war am 3. Mai vergangenen Jahres auf das Gelände der Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft in Bornheim-Merten eingedrungen.

Die Beweisanträge waren genauso umfangreich, wie die letzten Worte der beiden Angeklagten vor der Urteilsverkündung: Zwei Aktivisten der letzten Generation wussten die Bühne geschickt auszunutzen, die ein gegen sie angestrengtes Strafverfahren ihnen bot: Die Bonner Staatsanwaltschaft hatte die 31-jährige Frau und den 58-jährigen Mann wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und versuchter Sabotage eines öffentlichen Betriebs angeklagt, nachdem das Duo am 3. Mai vergangenen Jahres auf das Gelände der Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft mbH in Bornheim-Merten eingedrungen war. Die Aktivisten hatten geplant, ein Ventil an einer Pipeline zu schließen, die von Bornheim aus den Frankfurter Airport mit Kerosin versorgt. Nach einem zweitägigen Verfahren wurden die beiden nun von einer Amtsrichterin jeweils zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt. Der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe von 750 Euro gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.

Auf Gefahren des Klimawandels aufmerksam machen

Mit der Tat wollten die beiden auf die Gefahren des Klimawandels und den Beitrag des Flugverkehrs dazu aufmerksam machen. Um 10:31 Uhr waren sie in das Betriebsgelände eingestiegen. Nachdem die sie einen gut zwei Meter hohen Drahtzaun überwunden hatten, begaben sie sich in einen Technik-Container, über dessen Serviceklappe sie in den Pipelineschacht gelangten. Unten angekommen, versuchten die Aktivisten ein Ventil an der Leitung zu schließen, um so Deutschlands größten und wichtigsten Airport zeitweilig vom Kerosinnachschub abzuschneiden.

Ihr Tun hatte allerdings keine direkten Folgen für die Versorgung des Flughafens, und dies gleich aus mehreren Gründen: Zunächst gelang es den Eindringlingen erst gar nicht, das Ventil zu schließen. Außerdem war die Leitung wegen einer technischen Störung zum Zeitpunkt der Aktion ohnehin außer Betrieb. Und zu guter Letzt versorgt die Pipeline einen großen Tank auf dem Airport und die geplante kurze Unterbrechung des Durchflusses hätte binnen kurzer Zeit durch eine Erhöhung der Durchflussgeschwindigkeit wieder aufgeholt werden können. Letzteres sagte ein Mitarbeiter des Unternehmens am Donnerstagmorgen als Zeuge aus und folgerichtig fiel in dem Urteil der Vorwurf der Sabotage weg.

Im Prozess auf Notstand durch Klimawandel berufen

Die Aktivisten hatten sich in ihrer Verteidigung auf einen Notstand berufen, der vom Klimawandel ausgehe. Ihr ziviler Ungehorsam gehöre zu den mildesten Mitteln, um ein gesellschaftliches Umdenken zu forcieren. Die Richterin machte aber in ihrem Urteil klar, dass es durchaus noch mildere Mittel gebe, um auf die Gefahren des Klimawandels aufmerksam zu machen. Verurteilt wurden die beiden nun letztlich nur wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung: Um in den Schacht zu gelangen mussten sie ein zirka 100 Euro teures Vorhängeschloss knacken.

Mit dem Urteil ist das erste aber sicherlich nicht das letzte Verfahren gegen die beiden bislang nicht vorbestraften Aktivisten zu Ende gegangen: Beide haben bereits an unzähligen ähnlichen Aktionen teilgenommen; aktuell sind jeweils über ein Dutzend Strafverfahren sind gegen die zwei anhängig. Das Duo denkt nun daran in Berufung zu gehen. Wohl weniger, um das Urteil anzufechten, sondern um die nächste Bühne vorzubereiten, wie die Aktivisten nach dem Verfahren augenzwinkernd durchblicken ließen.