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„Bewertung unseriös“Landschaftsschützer üben scharfe Kritik am Windkraft-Gutachten

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Windrad

Symbolbild

Bornheim – Viele Schwachpunkte sieht der Landschafts-Schutzverein Vorgebirge (LSV) im nun vorgelegten Gutachten des Fachbüros ISU zur Planung von Konzentrationszonen für Windräder im Bornheimer Stadtgebiet. LSV-Vorsitzender Dr. Michael Pacyna, selbst Biologe und Geograf, stört sich besonders an der Eignungsbewertung der Potenzialflächen. „Auf der aktuell dünnen Datenbasis ohne Artenschutzprüfung der Stufe 2, ohne Umweltprüfung und Umweltbericht jetzt eine Einstufung in gut bis sehr gut, gut, mäßig und gering geeignet als Konzentrationszonen für Windenergie-Anlagen vorzunehmen, ist unseriös!“, empört sich der Roisdorfer.

21 sogenannte Potenzialflächen haben die Gutachter von ISU Immissionsschutz, Städtebau, Umweltplanung aus Bitburg im Stadtgebiet ausgemacht und vier davon mit gut bis sehr gut benotet (wir berichteten). Ein Dutzend Flächen liegen in der Rheinebene zwischen Sechtem und Bornheim, neun auf dem Ville-Rücken. Laut LSV ist die von den Gutachtern benutzte Datenbasis „für eine solche Klassifizierung unzureichend“. So habe das Fachbüro lediglich zwei Tagbegehungen auf den rund 7,5 Quadratkilometern umfassenden Potenzialflächen im Juni 2020 absolviert. Pacyna: „Durch Windräder gefährdete, planungsrelevante Arten wurden so nur zufällig registriert. Unsere Hinweise an die ISU auf windkraftsensible Vogelarten fanden bisher keine Berücksichtigung.“

„Auflistung der relevanten Tierarten ist unvollständig“

Pacynas Kritik: „Laut der vorliegenden Artenschutzprüfung Stufe 1 der ISU beruhen die Angaben fast ausschließlich auf der Auswertung von zwei Datenbanken des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. Diesen Daten liegen laut Landesamt aber keine vollständigen und flächendeckenden Erhebungen zugrunde.“ Demnach enthielten die Datenbanken Hinweise für die Potenzialflächen eins bis elf in der Rheinebene, aber nicht für die Potenzialflächen zwölf bis 20 auf dem Ville-Rücken.

Im Abschnitt über die „räumliche Verteilung der Artvorkommen“ sei angegeben, die könne sich „häufig bereits ein bis vier Jahre nach Durchführung der Kartierungen schon wieder verändert haben“, außerdem stamme ein Teil der Daten aus den Jahren 2011 und 2016 und sei damit möglicherweise veraltet. „Für die Potenzialflächen in der Rheinebene fehlt die Datierung der Erfassung der aufgelisteten Tierarten sogar völlig“, ärgert sich Pacyna. „Das Fachbüro ISU sieht selbst die Notwendigkeit, die noch nicht vorliegende Artenschutzprüfung der Stufe 2, die ebenfalls fehlende Umweltprüfung und einen Umweltbericht zu erstellen, um qualifizierte Aussagen machen zu können. Die unvollständige Auflistung planungsrelevanter Tierarten in den Ausschuss- und Ratsvorlagen droht nun aber in der Bürgerschaft und bei Ratsvertretern den falschen Eindruck zu erwecken, auf dem Ville-Rücken würden deutlich weniger Tierarten beim Bau von Windrädern gefährdet als in der Rheinebene.“

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Völlig unverständlich sei in diesem Zusammenhang die vorschnelle Bewertung der Potenzialflächen in „gut bis sehr gut, gut, mäßig und gering geeignet“. Diese hätte aus Sicht des LSV erst nach Vorlage der fehlenden Gutachten erfolgen dürfen. Laut LSV-Vize Norbert Brauner sei auch der Landschaftsschutz bei den Kriterien nicht genügend berücksichtigt worden. Brauner sieht hier einen „schwerwiegenden Verfahrensmangel, der bei weiterer Missachtung die Gefahr aufwirft, dass Gerichte den Teilflächennutzungsplan Windenergie für nichtig erklären.“

Allerdings sei man in einem solch frühen Planungsstand, dass die Mängel im Aufstellungsverfahren geheilt werden könnten. „Es brennt noch nichts an“, so die Landschaftsschützer. Der LSV selbst favorisiert für die Windenergie-Nutzung auf Bornheimer Stadtgebiet die Rheinebene.