Die Diskussion um die Anzahl und Positionierung von Windrädern in Bornheim ist auch nach der rechtzeitigen Ausweisung von zwei Konzentrationszonen im Stadtgebiet überraschend nicht beendet.
Ärger in BornheimKölns Bezirksregierung schießt bei Windrädern quer
Der Landschaftsschutzverein Vorgebirge (LSV) hat gestern mit „Entsetzen“ auf eine taufrische Mitteilung aus dem Bornheimer Rathaus reagiert. Die Entwicklung sei Besorgnis erregend. Danach hätten die Bezirksregierung Köln und der Regionalratsvorsitzende die Stadt am Donnerstag darüber informiert, dass im Entwurf eines neu aufgelegten Teil-Regionalplans „Erneuerbare Energien“ eine Erweiterung der ausgewiesenen Windenergiebereiche vorgesehen ist.
Konkret plane die Bezirksregierung, die nach dem Wind-an-Land-Gesetz in Verbindung mit dem Landesentwicklungsplan NRW seit dem 1. März für die Ausweisung von Windenergiebereichen zuständig, die bereits rechtskräftige Konzentrationszone in der Rheinebene im Regionalplan nicht als Windenergiebereich auszuweisen. Sie erneuerte demnach ihre Bedenken, das aufgrund der möglichen Beeinträchtigung der Brühler Schlösser als Weltkulturerbe einzelne Anlagen nur bis zu einer Höhe von 150 Metern genehmigungsfähig sein könnten. Auch in anderen Städten und Gemeinden seien Flächen mit dem Argument einer begründeten Höhenbegrenzung nicht berücksichtigt worden. „Diese Argumentation ist in Bezug auf die Konzentrationszone in der Rheinebene in zweifacher Hinsicht sachlich falsch“, erklärte dazu gestern Bornheims Bürgermeister Christoph Becker.
Debatte um Beeinträchtigung der Blickachse
Zum einen weise sie explizit keine Höhenbeschränkung aus, zum anderen habe die Stadt in Rechts- und Fachgutachten nachgewiesen, dass keine wesentliche Beeinträchtigung der Blickachse aus den Brühler Schlössern hin zum Siebengebirge bestehe. Doch nicht nur, dass die Bezirksregierung die Zone in der Rheinebene offenbar nicht anerkennen will, plant sie auf der Ville eine im Verhältnis zu der von der Stadt beschlossenen Konzentrationszone doppelt so große Fläche als Windenergiebereich im Regionalplan – und das, obwohl laut Stadt dort aufgrund der Nähe zum Militärflughafen Nörvenich Windenergieanlagen maximal eine Höhe von 150 Metern haben dürfen.
„Mit dieser Planung verstößt die Bezirksregierung gegen das bei der Aufstellung des Regionalplans zwingend anzuwendende Prinzip der Anwendung gleicher Kriterien in allen betroffenen Städten und Gemeinden“, so der Bürgermeister weiter. Die Belastung der Menschen würde zusätzlich dadurch verstärkt, dass die von der Bezirksregierung geplanten Flächen auf der Ville bis auf 700 Meter an die Wohnbebauung heranreichen dürfen, so die Stadt.
Die Bezirksregierung und der Regionalratsvorsitzende wollen laut der Mitteilung aus dem Bornheimer Rathaus ihrem Entwurf dem Regionalrat bereits Anfang Juni vorlegen, um einen Beschluss zur Aufstellung des Plans zu erreichen. Bornheim weist diesen Planungsansatz als sachlich falsch und unbegründet zurück und fordert die Bezirksregierung auf, beide vom Stadtrat beschlossenen Konzentrationszonen unverändert zu übernehmen und keine darüber hinaus gehenden Flächen auszuweisen.
Der jetzt veröffentlichte Vorentwurf des „Teilplans Erneuerbare Energien, Windkraft“ weise Bornheim die Hauptlast bei der Stromerzeugung durch Windkraft im Rhein-Sieg-Kreis zu, kommentierte Dr. Michael Pacyna, Vorsitzender des Landschaftsschutzvereins Vorgebirge (LSV), auf Anfrage der Rundschau diese Entwicklung: „Dieser ungerechten Lastenverteilung zu Ungunsten Bornheims werden wir uns im engen Schulterschluss mit der Stadt mit aller Kraft entgegenstemmen.“ Mit Schreiben vom Donnerstag übermittelte der Verein, der erneut aktiv geworden ist, den zuständigen Dezernaten der Bezirksregierung „Naturschutzfachliche Daten und Hinweise zu schützenswerten Landschaftsbereichen in Bornheim“ und fordert die Behörde auf, diese Daten bei der anstehenden Umweltprüfung zu berücksichtigen.
Wie die Stadt Bornheim bewertet der LSV die jetzt vorliegende Planung aus Köln als nicht nachvollziehbar und fehlerhaft. Michael Pacyna: „Wir fordern die Regionalplanungsbehörde auf, im ´Teilplan Erneuerbare Energien, Windkraft„ die rechtskräftigen Bornheimer Konzentrationszonen zu übernehmen und den Freiraum Bornheims nicht noch darüber hinaus extrem zu belasten.“