Nach fast acht Monaten Verhandlungsdauer steht der Prozess gegen den Architekten der Cum-Ex-Steuerdeals vor dem Landgericht Bonn vor dem Abschluss. Das Gericht will Anfang Dezember die Beweisaufnahme schließen.
SteuerstrafverfahrenProzess gegen Cum-Ex-Architekten in Bonn steht vor Abschluss
Das Landgericht Bonn will den Prozess gegen den prominentesten Angeklagten im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Steuerdeals noch vor Weihnachten zu einem Abschluss bringen. In einer Pressemitteilung schreibt das Gericht am Dienstag, dass es beabsichtige, die Beweisaufnahme im Verfahren gegen Hanno Berger beim Fortsetzungstermin am Dienstag, 6. Dezember, zu schließen. Im Anschluss daran ist geplant, die Plädoyers von Anklage und Verteidigung zu hören und dem Angeklagten, der selbst Jurist ist und früher für die hessische Finanzverwaltung arbeitete, die Gelegenheit für ein letztes Wort zu geben.
Angeklagter soll für 278 Millionen Euro Steuerschaden verantwortlich sein
Der Tatvorwurf gegen den ehemaligen Bankenprüfer, der vor kurzem 72 Jahre alt wurde, lautet auf besonders schwere Steuerhinterziehung. Angeklagt sind in Bonn Taten aus dem Zeitraum 2007 bis 2013. Berger soll in diesen Jahren unter anderem die Hamburger Privatbank M.M. Warburg bewogen haben, Cum-Ex-Geschäfte abzuschließen und wird auch beschuldigt, die dafür nötigen Strukturen in der Bank mitaufgebaut zu haben. Dem deutschen Staat soll dadurch ein Steuerschaden von 278 Millionen Euro entstanden sein. Berger war erst im Februar 2022 von der Schweiz an Deutschland ausgeliefert worden.
Mehrere Bonner Strafverfahren endeten 2021 und 2022 mit Schuldsprüchen. Der Bundesgerichtshof entschied, dass es sich bei den Cum-Ex-Geschäften nicht nur um die dreiste Ausnutzung einer Gesetzeslücke handelt, sondern um eine Straftat. Da es am Bonner Landgericht für die Vielzahl der in den kommenden Jahren erwarteten Verfahren nicht genügend Räume gibt, wird auf dem Parkplatz des Amtsgerichts in Siegburg eigens ein neues Justizgebäude errichtet. Dorthin werden dann Cum-Ex-Strafverfahren verlagert.
Das Urteil gegen Hanno Berger kündigt das Bonner Landgericht für den 12. oder 13. Dezember an.