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Klage wegen DienstpflichtsverletzungEx-OB will sich mit der Stadt einigen

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Bärbel Dieckmann

Bärbel Dieckmann

Bonn – Die frühere Bonner Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann (SPD) ist mit einem Mediationsverfahren am Verwaltungsgericht Köln einverstanden. Das teilte ihre Rechtsanwalt Professor Dr. Thomas Mayen mit. Die 19. Kammer des Kölner Gerichts hatte am 26. Juni ein solches Verfahren im Streit zwischen der Stadt Bonn und der ehemaligen Verwaltungschefin vorgeschlagen.

Der Rat hatte im Juni 2018 Klage gegen sie und andere erhoben und ihnen im Zusammenhang mit dem Bau des Kongresszentrums WCCB „Dienstpflichtverletzung“ vorgeworfen, weil sie 2005 nicht die Bonität des angeblichen WCCB-Investors Man-Ki Kim geprüft hätten. Anlass der Klage vor dem Verwaltungsgericht war ein Urteil einer Bonner Zivilkammer vom Frühjahr 2018, nach dem die Verwaltungsspitze von der fehlenden Finanzkraft Kims gewusst habe. Bei Dieckmann fordert die Stadt eine Million Euro.

Wie Rechtsanwalt Mayen weiter erklärte, habe Frau Dieckmann, Oberbürgermeisterin von 1994 bis 2009, den Rechtsstreit nicht gesucht, weiche ihm aber auch nicht aus. Sie stehe „allen Bemühungen aufgeschlossen gegenüber, das Verfahren ohne weiteren Streit zu beenden“. Ein Mediationsverfahren ist ein freiwilliger Prozess, bei dem die Beteiligten unter Beteiligung eines Mediators sich bemühen, die Auseinandersetzung gütlich beizulegen. Kommt es nicht dazu, kann die Hauptsache wieder aufgenommen werden. (dbr)