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Vom Ex-Freund heimlich im Bad gefilmt34-Jährige verliert nach Zusammenbruch ihren Job

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Bonn Landgericht

Das Landgericht in Bonn

Bonn – Der Schock war groß, die Blamage immens! Als Irina M. (Name geändert) am Morgen des 8. Januar 2018 ihr Badezimmer stürmte und nicht wie gewohnt das Licht anknipste, wunderte sie sich über ein blaues Licht, das in der Steckdose blinkte. Als sie dem fremden Geflacker auf den Grund ging, entdeckte die 34-jährige Krankenschwester eine Mikrokamera, die, in der Steckdose versenkt, fortwährend Filmaufnahmen machte.

Die Frau erstarrte: Die versteckte Kamera konnte nur ihr Ex-Freund eingebaut haben, von dem sie sich nach 17 Jahren getrennt hatte und der vor wenigen Wochen erst ausgezogen war. Irina M. zeigte den 42-Jährigen an. Bei einer Hausdurchsuchung wurde das Mobiltelefon des Ex-Freundes beschlagnahmt, auf dem Hunderte von Filmminuten gesichert wurden. Sie waren gestochen scharf und zeigten seine Ex-Freundin in intimen Bad-Situationen.

Bonn: Freund habe Aufnahmen für sich gemacht

Wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugte Bildaufnahmen“ – so der offizielle Strafvorwurf – landete der 42-jährige Techniker im Sommer 2019 vor dem Bonner Amtsgericht und wurde schließlich zu 4000 Euro (100 Tagessätze à 40 Euro) Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte noch vor seinem Auszug die Kamera eingebaut, diese auf Dusch- und Toilettenbereich gerichtet und das WiFi-fähige Gerät mit dem WLAN verbunden.

Damit konnte er jederzeit – auch von außen – auf das Filmmaterial zugreifen. Der Mann hatte die Vorwürfe sogleich gestanden: Er sei mit der Trennung damals nicht zurechtgekommen. Die Aufnahmen habe er ausschließlich für sich gemacht, um die Ex noch nackt zu sehen.

Ex-Freundin erleidet einen Zusammenbruch

Irina M. hat sich bis heute von dieser Demütigung nicht erholt. Denn auch bei der Polizei musste sie mit vier Beamten sich die Filme ansehen, um sich selbst zu identifizieren. Dieser „unsensible Vorgang“, wie es im ersten Urteil hieß, soll ihr den Rest gegeben haben: Die 34-Jährige erlitt einen Zusammenbruch und musste notfallmäßig psychiatrisch behandelt werden, dadurch verlor sie ihren Job als Krankenschwester. Neben dem immensen Vertrauensverlust, so der Amtsrichter im Urteil, kämpft sie mit der Ungewissheit, ob die intimen Aufnahmen weitergereicht oder irgendwo noch gespeichert wurden.

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Obwohl er diesen „großen Mist gemacht hat“, wie er selbst sagte, ist der Angeklagte in Berufung gegangen: Er wolle einen Schuldspruch, der nicht im Strafregister (unter 90 Tagessätze) erscheint, hieß es Freitag vor dem Landgericht. Aber Kammervorsitzende Anke Klatte hielt dagegen: „Keine Chance: Für die Katastrophe, die Sie angerichtet haben, ist das Urteil noch viel zu milde.“

Dennoch schien der 42-Jährige mehr seine Not im Blick zu haben, als die schwere Verletzung, die er seiner Ex-Freundin zugefügt hat. Es brauchte Freitag viel Überzeugungsarbeit, auch seines Verteidigers und fast zwei Stunden, bis er die Berufung zurücknahm. Damit ist das Urteil rechtskräftig.