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Nach GerichtsbeschlussBad Honnef will Konzertreihe auf Insel Grafenwerth erhalten

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Gestoppt sind zunächst alle Open-Air-Konzerte auf der Insel Grafenwerth. 

Bad Honnef – Die Stadt Bad Honnef hat die geplante Konzertreihe auf der Insel Grafenwerth noch nicht abgeschrieben. Man wolle sich weiter für den Erhalt des „traditionellen Veranstaltungsortes“ einsetzen, heißt es in einer Stellungnahme.

„Wir fänden es schade, wenn der Veranstalter seine Konzerte mit hochkarätigen Musikerinnen und Musikern auf der seit Jahrzehnten für Veranstaltungen genutzten Wiese auf der Insel nicht durchführen könnte“, erklärte Bürgermeister Otto Neuhof. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte am Dienstag mittels Eilbeschluss die Open-Air-Konzerte auf der Insel Grafenwerth vorerst gestoppt.

Das Gericht habe nur das vom Rhein-Sieg-Kreis gewählte Genehmigungsverfahren für die Konzertreihe beanstandet, nicht aber die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der Konzerte in Frage gestellt, heißt es in der städtischen Mitteilung. So sei es in den vergangenen Jahrzehnten Praxis gewesen, dass die Untere Naturschutzbehörde eine Befreiung oder Ausnahmegenehmigung erteilt habe.

Rhein-Sieg-Kreis prüft Unterlagen

„Es geht um die Veränderung eines formalen Verfahrens“, sagte auch Kreis-Sprecherin Rita Lorenz. Die Kreisverwaltung prüfe derzeit, ob die teilweise in früheren Jahren, teilweise neu eingereichten Unterlagen eine Ausnahmegenehmigung für die Konzerte rechtfertigten. „Das fängt nicht bei Null an“, so Lorenz. Spätestens am Montag, vielleicht auch schon früher, könne diese Prüfung abgeschlossen sein.

Der BUND bedauere den Schaden für Künstlerinnen und Künstler, erklärte der Kreisvorsitzende Achim Baumgartner. Gleichwohl sei er „erleichtert“ über den Eilbeschluss. Damit sei „ein Stück Rechtsordnung wiederhergestellt“ worden. Kreisverwaltung und Stadt Bad Honnef wirft Baumgartner vor, sie hätten versucht, die Verordnungen des Landschaftsschutzes „gezielt zu umgehen“.

BUND sieht Schuld bei Stadt und Kreis

Schon im August 2021 habe der BUND auf die geltende Schutzverordnung hingewiesen, weder die Stadt noch der Veranstalter hätten aber das Gespräch gesucht oder die nötigen Anträge auf Zulassung gestellt. Dabei seien in der Vergangenheit Veranstaltungen auf der Insel regelmäßig nur mit einer Einzelfallgenehmigung zugelassen worden.

Diese Kontrolle und der Vorbehalt einer Prüfung durch die Naturschutzbehörde sollten, so Baumgartner, nun gekippt werden. Den angerichteten Schaden haben nach Baumgartners Bewertung die Stadt Bad Honnef und der Rhein-Sieg-Kreis zu verantworten. Sie hätten bei der Organisation „die notwendige Sachkunde und Qualität vermissen lassen“.

„Seit Jahrzehnten praktiziertes Verfahren“

Die Stadt Bad Honnef indes sieht die Verantwortung offenbar bei der Kreisverwaltung: „Grundsätzlich zuständig für die Genehmigungen von Veranstaltungen im Landschaftsschutzgebiet und alle dafür notwendigen Prüfungen ist der Rhein-Sieg-Kreis als Untere Naturschutzbehörde“, heißt es in einer Stellungnahme von Mittwochnachmittag. „Dort hat der Veranstalter die Genehmigung für die Durchführung der Konzerte beantragt. Dieser Antrag liegt mit einem Fachgutachten zum Artenschutz dem Rhein-Sieg-Kreis vor.“

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Im Rathaus sei man „davon ausgegangen, dass das seit Jahrzehnten praktizierte Verfahren des Rhein-Sieg-Kreises weiter Anwendung findet.“ Demnach gab es, so die Auskunft der Stadt Bad Honnef, Einzelfallprüfungen „mit dem Ziel, im Falle einer positiven Prüfung eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.“