„Das Abwahlbegehren gegen den Alfterer Bürgermeister Dr. Rolf Schumacher ist unzulässig.“ Das hat die Gemeinde Alfter gestern in ihrem Ratsinfosystem veröffentlicht.
Gemeinde AlfterAbwahlbegehren gegen Bürgermeister Rolf Schumacher ist unzulässig

Der Alfterer Bürgermeister Dr. Rolf Schumacher (CDU).
Copyright: CDU Alfter
Nach Prüfung der insgesamt 4155 von der Bürgerinitiative eingereichten Unterschriften seien 909 ungültig und damit sei das erforderliche Quorum von 20 Prozent der Wahlberechtigten nicht erreicht. Der Rat, der am kommenden Donnerstag zu einer Sondersitzung zusammenkommt, habe bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerantrags zur Einleitung des Abwahlverfahrens kein Ermessen: „Wenn die Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht vorliegen, hat der Rat die Unzulässigkeit des Antrags festzustellen.“
Die Gemeindeverwaltung begründet umfangreich und bemängelt die zweifelsfreie Erkennbarkeit des Begehrens: Anders als beim Bürgerbegehren fordere der Gesetzgeber bei einem Abwahlbegehren durch eine Bürgerinitiative keine Begründung. Ist aber eine textlich vorhanden, „muss diese zur Gewährleistung einer freien Abstimmung sachlich zutreffend sein“. Daher seien auch die Rückseiten der Unterschriftslisten rechtlich gewürdigt worden. Ergebnis: „Die Varianten der Rückseite verstoßen gegen die allgemeinen rechtsstaatlichen Prinzipien der Bestimmtheit und Wahrheit.“
Die Bürgerinitiative hatte formuliert: „In vielen Nachbarkommunen sind die massiven Grundsteuererhöhungen schon vollzogen. Wir können noch etwas ändern!“ Aus Sicht der Gemeinde „eine falsche Tatsachenbehauptung, da mit der Unterschrift zur Abwahl des Bürgermeisters keineswegs die Grundsteuererhöhung abgewendet werden kann.“
Ein Bürgerbegehren werde unzulässig, „wenn seine Begründung in Bezug auf eine wesentliche Tatsache unrichtig ist“. Unterm Strich enthielten 312 Unterschriftenlisten mit insgesamt 654 Eintragungen die unrichtige Sachdarstellung, so die Gemeinde.
Initiative bleibt kämpferisch
Gregor Andreas Geiger, Initiator der Bürgerinitiative Alfter gegen Grundsteuererhöhung, bleibt auch nach der Veröffentlichung kämpferisch: „Für mich ist das Abwahlbegehren noch nicht gescheitert. Wir haben uns beim dem Verein ,Mehr Demokoratie' beraten lassen und und glauben, dass wir rechtlich auf der richtigen Seite stehen. Wir lassen das jetzt juristisch prüfen. So einfach wie die Verwaltung das darstellt, geht das nicht.“
Eine Reaktion kam von der Alfterer SPD: „In den vergangenen Monaten war die politische Diskussion in Alfter von der Debatte um die Grundsteuererhöhung überschattet. Die Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger ist in der Gründung einer Bürgerinitiative, Demonstrationen und der Unterschriftensammlung für ein Abwahlbegehren gegipfelt“, so Hans G. Angrick, Pressesprecher der SPD Alfter. „Auch wenn dieses Abwahlverfahren nun nicht zu Stande kommen wird, muss das Begehren den politisch Handelnden in Alfter dringende Mahnung sein, mit den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger besser umzugehen.“ Die Sozialdemokraten erneuerten die Forderung nach einer längst überfälliger, dringender Sanierung des Gemeindehaushalts.
Unterstützung der Kollegen
Noch am Nachmittag kam von den anderen 18 Verwaltungschefs im Kreis eine Solidaritätsadresse für ihren Alfterer Kollegen. „Die Bürgermeister des Kreises freuen sich darüber, dass der geschätzte Kollege Rolf Schumacher vorbehaltlich des Beschlusses des Alfterer Gemeinderates im Amt bleibt.“ Dieses Statement übermitteln der Bad Honnefer Bürgermeister Otto Neuhoff als Sprecher der Kollegenkonferenz des Rhein-Sieg-Kreises und die Swisttaler Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner als stellvertretende Sprecherin der Kollegenkonferenz.
„Form und Art des Verfahrens haben von Anfang an den Eindruck hinterlassen, dass es hier völlig willkürlich und in rechtlich bedenklicher Weise darum geht, den Alfterer Bürgermeister Rolf Schumacher zum Sündenbock für Haushaltsentscheidungen zu machen, die nicht ihm, sondern dem Rat der Stadt Alfter obliegen und die zudem im Zusammenhang stehen zu der allgemeinen Finanzlage der Kommunen, die durch Entscheidungen von Bund und Land dominiert wird“, so die Bürgermeisterkollegen. Wie die Bürgerinitiative selbst bekunde, geht es nicht um die Person Schumachers, sondern um missliebige Entscheidungen des Stadtrates, der aber nicht abgewählt werden könne.