Versuchter TotschlagWas geschah in dem Alfterer Bordell? 48-Jähriger vor Gericht

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Kokain und ein Messer sollen im Spiel gewesen sein.

Kokain und ein Messer sollen im Spiel gewesen sein.

Vor dem Bonner Schwurgericht muss sich ein 48-Jähriger wegen versuchtem Totschlag verantworten. Er soll in einem Bordell in Alfter mit einem Messer auf einen Türsteher eingestochen haben.

„Möchtest du uns nicht in einen Club begleiten?“, soll der Verkäufer den Käufer gefragt haben: Nach der Aussage des Angeklagten sollte ein Gebrauchtwagendeal auf etwas ungewöhnliche Weise besiegelt werden – mit einem gemeinsamen Besuch in einem Alfterer Bordell. Seit diesem Dienstag steht der 48-jährige Käufer – ein Rumäne, der wohl bis zu seiner Auslieferung und Inhaftierung in den Niederlanden lebte – vor dem Bonner Schwurgericht. Er soll bei dem anschließenden Clubbesuch mit einem Türsteher in Streit geraten sein und versucht haben, den Mann zu erstechen. Die Staatsanwaltschaft geht von versuchtem Totschlag aus.

Ob es den Gebrauchtwagendeal wirklich gab und wie sich die wahrscheinlich von mehreren Videokameras dokumentierte Tat im Inneren des Etablissements zugetragen hat, müssen nun die Richter der 4. Großen Strafkammer unter dem Vorsitz von Klaus Reinhoff herausfinden. Die Anklage geht jedenfalls davon aus, dass der Rumäne und weitere Herren am 18. November vergangenen Jahres Mitarbeiterinnen des Etablissements belästigt haben sollen. Daraufhin soll es zu Streitigkeiten mit einer Gruppe rund um einen Türsteher gekommen sein.

Alfter: Sechs Mal auf Kontrahent eingestochen

Es folgte offenbar ein ordentlicher Tumult, und die Auseinandersetzungen sollen sich Zug um Zug in Richtung der Herrenumkleide verlagert haben. Dort – so nimmt die Anklage an – soll der Angeklagte dann ein Messer aus seinem Spind genommen und mit der Waffe mindestens sechsmal auf einen der Kontrahenten eingestochen haben. Der Angegriffene setzte sich aber mit einem Feuerlöscher erfolgreich zur Wehr.

Der Angeklagte soll durch den Sprühnebel von weiteren Attacken abgesehen haben. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Opfer aber bereits mehrere Stich- und Schnittwunden am Oberkörper davongetragen, die laut Anklage zumindest abstrakt lebensgefährlich gewesen sein sollen. Der Angeklagte stritt die Taten zumindest nicht ab, berief sich vor Gericht aber bei Details des Streits auf Erinnerungslücken. Er sei nacheinander mit zwei Damen auf deren Zimmer gegangen und habe dabei auch Kokain genommen. Ja, es habe einen Streit gegeben, aber er erinnere sich nur daran, am nächsten Morgen wieder in den Niederlanden aufgewacht zu sein. Den Beginn des Streits habe er gar nicht mitbekommen: Es sei ihm ein wenig peinlich, aber da sei er gerade mit einer der Damen auf dem Zimmer gewesen, so der Angeklagte. Darauf der Vorsitzende Richter: „Wissen Sie, dass es in dem Club 32 Videokameras gibt?“ Und auf den Aufnahmen sei auch zu erkennen, dass der Angeklagte auf der Tanzfläche gewesen sei, als einer seiner Begleiter einer Frau an das Gesäß gefasst habe. Das möge so gewesen sein, er habe keine Erinnerung, lenkte der Angeklagte ein.

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