Am 22. April dieses Jahres steckte ein Mann aus Bonn mit einem Molotowcocktail einen Gartenpavillon in Alfter in Brand. Nun muss sich der 35-Jährige vor Gericht verantworten.
Prozess am Bonner Landgericht35-Jähriger nach Brandsatz-Wurf in Alfter vor Gericht
Dass in einem Gerichtssaal Molotowcocktails fliegen, ist zum Glück die Ausnahme: Und die Kunststofflasche, die der Angeklagte an diesem Donnerstagmorgen durch den Saal 1.20 im Bonner Landgericht schleuderte, war zum einen leer und zum anderen erfolgte der Wurf auf Geheiß des Vorsitzenden Richters Klaus Reinhoff. Das Schwurgericht muss sich nämlich aktuell mit einer Tat befassen, bei der tatsächlich eine brennende, benzingefüllte Anderthalbliterflasche zum Einsatz kam: Am 22. April dieses Jahres steckte der angeklagte Mann aus Bonn mit dem selbstgebastelten Brandsatz einen Gartenpavillon in Alfter in Brand. Nun muss sich der 35-Jährige wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung sowie Sachbeschädigung vor Gericht verantworten. Der Schaden blieb allerdings zum Glück überschaubar: Ein Gast erlitt kleinere Verbrennungen bei den Löscharbeiten, es entstand ein Sachschaden von 200 Euro.
Die Tat war offenbar Folge eines Streits, der auf einer Geburtstagsfeier seinen Anfang genommen hatte: Gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin war der Angeklagte an jenem Frühlingsabend zur Feier des 30. Geburtstags des Bekannten eines Arbeitskollegen in Alfter eingeladen. Nach Auskunft des 35-Jährigen habe er auf der Party ausgelassen gefeiert, bis er von dem Gastgeber oder einem seiner engen Freunde geschlagen worden sei. Den Grund dafür habe man ihm nicht genannt, vielmehr habe es sofort geheißen, dass er nun gehen müsse. Er habe manchmal einen „eigenen Humor“, ließ der Angeklagte das Gericht wissen. So habe er sich beispielsweise aus Spaß bei einem anderen Gast auf den Schoß gesetzt. Es sei gut möglich, dass sein Verhalten in Kombination mit hohem Alkoholkonsum für Missfallen unter den anderen Partygästen gesorgt haben könnte.
Das habe er aber an dem Abend nicht bemerkt und so sei er unglaublich wütend über den Rausschmiss gewesen. Aus Gründen, die er nicht mehr nachvollziehen könne, sei er dann – nachdem seine Freundin und er zurück nach Hause gefahren waren – auf die Idee gekommen, aus einer PET-Flasche einen Molotowcocktail zu bauen. Er habe spontan einen Kumpel angerufen und gebeten ihn zu fahren; Ziel und Zweck des nächtlichen Trips habe er dem Mann aber nicht genannt. Die Tour führte zunächst an eine Tankstelle, an der der Angeklagte die Flasche mit – so heißt es in der Anklage – 1,26 Litern E5-Kraftstoff gefüllt habe. Dann sei es weiter nach Alfter gegangen, fuhr der Angeklagte mit seiner Schilderung fort. Vor dem Gartenzaun der Gastgeber habe er eine Lunte aus mitgebrachten Zewa-Tüchern in die Flasche gesteckt, diese angezündet und den Brandsatz dann auf das Grundstück geworfen. Weder habe er ein exaktes Ziel vor Augen gehabt, noch jemanden verletzen wollen.
Von letzterem geht die Staatsanwaltschaft allerdings in ihrer Anklage aus: Dafür spreche zum Beispiel auch die Todesdrohung, die er bei seinem Rausschmiss gegen den Gastgeber ausgesprochen habe. Der Angeklagte sagte aber, er habe an fehlenden Schatten erkennen können, dass sich zum Zeitpunkt seines Wurfes niemand in dem Pavillon befunden habe. Letzteres entspricht zwar den Tatsachen, konnte aber laut Anklage von dem 35-Jährigen nicht sicher angenommen werden. Den eingangs erwähnten Testwurf im Gericht ließ der Vorsitzende den Angeklagten durchführen, um die zwischen Zaun und Pavillon zu überbrückende Distanz zu veranschaulichen. Das Schwurgericht muss nun prüfen, ob der Mann tatsächlich den Tod der anwesenden Partygäste in Kauf nahm. Mit einem Urteil wird Anfang Dezember gerechnet.