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Neubaugebiet in AlfterErschließungsarbeiten am Vorgebirgshang laufen

Lesezeit 2 Minuten
Neubaugebiet_Alfter

Die Vorbereitungen für den Untergrund des Neubaugebiets laufen bereits – bald rollen die Lkw an.

Alfter – Die Erschließung des Baugebietes zwischen Olsdorfer Heide und dem Strangheidgesweg am Alfterer Vorgebirgshang hat begonnen. Der Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Straßen und Wege sowie an das Ver- und Entsorgungsnetz wird voraussichtlich bis Sommer 2023 dauern.

Wegen der beengten Verkehrsverhältnisse rund um das Baugebiet wurde eine Route für die An- und Abfahrt des Schwerlastverkehrs festgelegt. Sie wurde vom Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises, in vorheriger Abstimmung mit der Gemeinde Alfter, Polizei und Feuerwehr, angeordnet.

Baustellenverkehr bildet Gefahr für Fußgänger

Die Schilder für die Verkehrsführung stehen bereits. Die Anwohner müssen sich in jedem Fall auf erhebliche Einschränkungen einstellen, insbesondere weil für den Baustellenverkehr auch Parkflächen für längere Zeit wegfallen. Auch auf Gefahren für Fußgänger durch den Schwerlastverkehr und die Lärm und Staubbelastung haben sie jetzt erneut hingewiesen.

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Baufahrzeuge werden von der Landstraße 113 über die Jakob-Reuter-Straße, Birrekoven, die Steinergasse und die Professor-Hippchen-Straße geleitet. Anschließend geht es über den Tonnenpütz und die Holzgasse zurück auf die L 113. Dafür wird der Tonnenpütz ab der Professor-Hippchen-Straße in eine Einbahnstraße umgewandelt. Dafür sind auf den betroffenen Straßen und sowie in Olsdorf Halteverbote eingerichtet worden.

Darüber hinaus kann der Busverkehr den Domplatz, den Lohheckenweg und Olsdorf während der Dauer der Arbeiten nicht anfahren. Eine Ersatzhaltestelle gibt es auf der Straße Olsdorf in Höhe der Hausnummer 55-57. Alternativ kann die Haltestelle Hertersplatz genutzt werden.

Die Gemeinde Alfter bittet um Verständnis für die entstehenden Belastungen, sie sind aber zur Durchführung der Erschließungsmaßnahmen leider unvermeidbar. Auf dem Baugelände wird die Situation von der Gemeindeverwaltung laufend beobachtet. Bei Bedarf und vorhandenen Möglichkeiten werden gemeinsam mit dem zuständigen Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises Nachbesserungen veranlasst. Diese Maßnahmen sind laut Gemeinde unvermeidbar. Hinweise und Beschwerden können per E-Mail gesendet werden. Sie werden dann an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet. (r.)