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Zwei Fraktionen fordern GutachtenAbwahlbegehren gegen den Alfterer Bürgermeister soll überprüft werden

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Rolf Schumacher (CDU), Bürgermeister von Alfter

Rolf Schumacher (CDU), Bürgermeister von Alfter

Zwei Alfterer Ratsfraktionen haben Zweifel, ob die Rechtsauffassung der Gemeindeverwaltung zum Abwahlbegehren gegen den Bürgermeister juristisch korrekt ist. Sie verlangen eine unabhängige Prüfung statt einer sofortigen Entscheidung.

Die Freien Wähler Alfter und die Alfterer Grünen hegen Zweifel an der korrekten Prüfung des Bürgerbegehrens, das im Sinne von 3500 oder gar 4000 Wahlberechtigten zur Abwahl von Bürgermeister Rolf Schumacher führen soll. Die Gemeinde Alfter hatte so viele Stimmen als ungültig beschieden, dass dem Gemeinderat morgen nichts anderes übrig bleiben würde, als das Begehren abzuweisen. Doch da glauben beide Fraktionen, könnte ein externer Gutachter zu einer anderen Einschätzung kommen. Entsprechend haben Sie beantragt, externes Fachwissen zu bemühen.

Beiden Anträge haben grob dasselbe Ziel, doch unterscheiden sie sich deutlich in der Begründung. Die Freien Wähler, deren Schriftsatz das Datum von Samstag trägt, fordern eine „externe gutachterliche Stellungnahme“, die Grünen, die am Montag ihre Eingabe formulierten, verlangen eine „unabhängige rechtliche Expertise zur zeitnahen Klärung der folgenden Frage: ‚Ist die im Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung geäußerte Rechtsauffassung hinsichtlich der Zulässigkeit des Bürgerantrags vertretbar?‘“ Letztlich wollen beide Fraktionen wegen der zu erwartenden juristischen Gegenwehr durch die Initiatoren des Bürgerbegehrens, „Alfter gegen Grundsteuererhöhung“, gewappnet sein. Auf den Unterschriftenlisten nennt sich diese Gruppe „Initiative: ‚Dr. Rolf Schumacher als Bürgermeister von Alfter abwählen‘“.

Im Kern geht es um 654 der 909 abgelehnten Stimmen; laut Übergabeprotokoll vom 22. Dezember hatte in zwei zugeklebten Kartons 1343 Zettel mit insgesamt 4151 Stimmen an die Verwaltung übergeben worden. Nach der Auszählung waren es 4155. Jene 654 Stimmen sind laut Verwaltung ungültig, weil der Begründungstext auf der Rückseite eine „falsche Tatsachenbehauptung“ beinhalte, nämlich, dass die Unterschrift zur Abwahl des Bürgermeisters eine Grundsteuererhöhung abwenden könne. Dies sei jedoch nicht der Fall.

Nun argumentieren die Freien Wähler, der Bürgermeister habe trotz der Entscheidung des Rates über den tatsächlichen Hebesatz einen Einfluss auf dessen Höhe. Dies sei schon daran zu sehen, dass er Ende des Jahres 2022 eine Hebesatzerwartung für 2024 von 1500 Prozentpunkten vorgelegt habe. Erst der Druck durch die Initiative habe im Rat zu einer Senkung auf 995 Prozentpunkte geführt. Die Freien Wähler finden, dass ein Wechsel des Bürgermeisters durchaus dazu führen könne, dass „in den nachfolgenden Ratsperioden eine andere Haushaltspolitik Einzug hält“. Genau dies habe die Initiative auch auf ihren Informationszetteln und im Internet so dargestellt, also die Unterzeichner nicht getäuscht, wie die Verwaltung meine. Der werfen die Freien Wähler zudem vor, nicht selbst externen Sachverstand in dieser Sache eingeholt zu haben.

Die Grünen legten indes keine Begründung mit einer eigenen Einschätzung des Sachverhalts vor. Sie sehen bislang keine einschlägige Rechtssprechung zur Einleitung eines Abwahlverfahrens für einen Bürgermeister, wie das die Gemeindeordnung regelt. Fraktionssprecher Dominic Larue hält „zur Absicherung aller beteiligten Akteure“ eine externe Überprüfung für Notwendig.


Sondersitzung des Rates von Alfter

Im Rathaus von Alfter in Oedekoven findet an diesem Donnerstag, 22. Februar 2024, eine Sondersitzung des Gemeinderates statt. Dabei soll es laut Tagesordnung unter Punkt 4 um den „Bürgerantrag zur Einleitung des Abwahlverfahrens des Bürgermeisters gemäß § 66 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen“ gehen.