Im Prozess wegen eines vor dem Gerichtsgebäude in der Bonner Innenstadt abgelegten menschlichen Kopfes rückt das Urteil näher.
Abgetrennter KopfLandgericht Bonn kündigt Urteil an
Das Bonner Landgericht will den Prozess gegen einen Obdachlosen, der angeklagt ist, den Kopf eines Toten vor dem Gerichtsgebäude in der Bonner Innenstadt abgelegt zu haben, in wenigen Tagen zum Abschluss bringen. Das Gericht kündigte in einer Mitteilung an, dass es in dem Fall am Freitag, 20. Januar, sein Urteil verkünden wird.
Der 39-jährige Obdachlose ist wegen Störung der Totenruhe angeklagt. Er soll am 28. Juni vergangenen Jahres den Kopf vom Leichnam seines 44 Jahre alten gleichfalls obdachlosen Freundes, der zuvor einer schweren Krankheit erlegen war, abgeschnitten und von ihrem Lagerplatz in einem Park nahe des Alten Zolls in einer Tasche bis vors Gerichtsgebäude in der Wilhelmstraße getragen haben. Dort legte er ihn ab und setzte sich auf die andere Straßenseite. Als Passanten den Kopf bemerkten und die Polizei alarmierten, gestand er den herbeigeeilten Beamten, dass er für das grausige Geschehen verantwortlich war.
Im Prozess schwieg der Angeklagte bislang.