Betrug im InternetVerbraucherzentrale Leverkusen warnt vor falschen Online-Shops
Leverkusen – Der Onlinehandel boomt – und das nicht erst seit den coronabedingten Lockdowns. Die Verbraucherzentrale Leverkusen rät jedoch angesichts sogenannter Online-Fake-Shops zur Vorsicht.
Mit solchen locken Betrüger die Menschen auf nachgemachte Internetseiten, auf denen dann vermeintliche Designerware oder Schnäppchenpreise angeboten werden - und ziehen Kundinnen und Kunden per Vorkasse das Geld aus der Tasche. Denn: Die bestellte Ware kommt als schlechte Kopie oder gar nicht an.
Wenig Chancen
So warnt Bernhard Pilch, Leiter der Leverkusener Filiale der Verbraucherzentrale: „Wer in die Falle tappt und den verlangten Betrag für das begehrte Produkt vorab überweist, hat kaum eine Chance, sein Geld jemals wiederzusehen“. Dabei sei es selbst für Expertinnen und Experten oft schwer, auf den ersten Blick zu erkennen, ob ein Online-Angebot seriös sei, denn vom Produktbild bis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kupferten Online-Fake-Shops häufig einfach bei realen Internetseiten ab.
Ehe man online bestelle, solle man folgende Punkte prüfen: Werden mehrere, auch kundenfreundliche, Zahlungsarten angeboten? Gibt es eine überprüfbare Anbieteradresse? Wie detailreich ist die Angebotsbeschreibung – wird beispielsweise die Beschaffenheit des Produktes umfassend dargestellt? Sind Lieferbedingungen und -kosten aufgeführt? Gibt es AGBs - und schließen diese Informationen zum Widerruf ein?Auch vertrauenswürdige Gütesiegel bieten Orientierung: Dazu gehören „Trusted Shop Guarantee“ (Trusted Shops), „s@fer-shopping“ (TÜV Süd) und „Geprüfter Onlineshop EHI“ (EHI Retail Institute GmbH). Wichtig sei, dass man auf das Siegellogo klicken kann und direkt auf die Homepage des Prüf-Unternehmens gelange.
Wichtig: Zahlungsart
Generell sei bei Bezahlung per Vorkasse Vorsicht geboten, insbesondere wenn bis zum Klick auf den „Kaufen“-Button mehrere Zahlungsarten zur Wahl standen und an der Kasse plötzlich nur noch die Vorabüberweisung möglich ist. Kundenfreundlich ist hingegen die Zahlung auf Rechnung oder per Lastschrift. Bei ersterer muss erst bezahlt werden, wenn die Ware angekommen ist, eine Lastschrift wiederum kann bis zu acht Wochen rückgängig gemacht werden.
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Für Käuferinnen und Käufer, die gleich nach der Bezahlung per Vorkasse ein ungutes Gefühl haben, gilt dieser Tipp: Wenige Stunden nach einer Onlinebestellung kann man seine Bank auffordern, die Zahlung rückgängig zu machen. Bei anderen Zahlformen ist dies sogar noch bis zu acht Wochen nach Einzug möglich. In jedem Fall sollte man Belege wie Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und einen Screenshot des Angebots sammeln und sichern. Opfern von Betrügern rät die Verbraucherzentrale zur Anzeige.
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