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Erfolg vor GerichtAgfarianer erstreiten Rentenzuschlag

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Auch nach reichlich 14 Jahren sind noch Fragen offen zur Agfa-Pleite. Jetzt haben frühere Mitarbeiter ihren Zuschlag zur Betriebsrente vor dem Landesarbeitsgericht erstritten.

Leverkusen – Gibt es nächstes Jahr die Endabrechnung? 15 Jahre nach der Agfa-Pleite – das wäre ein guter Zeitpunkt. Viele der an die 1800 Agfarianer, die im Mai 2004 Opfer der Insolvenz wurden, deren Ursachen bis heute nicht lückenlos aufgearbeitet sind, beziehen längst Rente. Wie bei früheren Bayer-Töchtern üblich, nicht nur die gesetzliche, sondern eine zusätzliche aus der Bayer-Pensionskasse.

Deren Leistungen sind legendär gut. So gut, dass Bayer seine Penka 2005 schloss und neue Kasse für Betriebsrenten aufmachte. Deren Leistungen sind gut, aber nicht mehr so überragend wie bei der Penka. Zu den Besonderheiten der Bayer-Penka gehört eine Zuschlagsregelung für Mitarbeiter, die noch keine 65 Jahre alt waren, als sie ausschieden. Das können ein paar Euro im Monat sein, oder auch 120, wie der Fall eines altgedienten Mitarbeiters zeigt.

Allerdings: Die Insolvenz-Opfer von Agfa gingen bisher leer aus. Weder Agfa Gevaert, noch die schnell pleite gegangene Ausgründung Agfa-Photo zahlten den Zuschlag. Auch der Pensionssicherungsverein, der für Betriebsrenten geradesteht, wenn Unternehmen pleite gegangen sind und für ihre Betriebsrenten keine ausreichenden Rücklagen gebildet haben, stellte sich stur.

Das geht jetzt nicht mehr. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat jetzt zugunsten von vier früheren Agfa-Leuten entschieden, die einen Prozess angestrengt hatten. „Das Urteil ist rechtskräftig und betrifft im Grundsatz alle, die aus der Firma ausgeschieden sind, bevor sie 65 Jahre alt waren“, sagt Hartmut Hilden. Der frühere Agfa-Sprecher, von Haus aus promovierter Jurist, berichtet von drei weiteren Kollegen, die sich vor Gericht Zuschläge erstritten haben. Jeweils um die 100 Euro pro Monat. Bezahlt wird das von Bayer.

Ob auch der Pensionssicherungsverein dazu gebracht werden kann, für den Zuschlag einzustehen, ist aber ungewiss. „Das Arbeitsgericht Köln hat das einem Kollegen in einem Musterfall auch zugestanden“, so Hilden. Doch der PSV habe wegen der grundsätzlichen Bedeutung Berufung eingelegt. Inzwischen befasse sich der Europäische Gerichtshof mit der Frage. Denn eigentlich müsse der Pensionssicherungsverein nur einen „Mindestschutz“ gewähren – also keine Sonderzuschläge.

„Die Vorzeichen geben wenig Hoffnung für die Arbeitnehmer“, lautet die Einschätzung von Hartmut Hilden. Und es ist die erdrückende Mehrheit: nämlich jene rund 1500 Agfarianer, die seinerzeit nicht ihrem Wechsel von Agfa Gevaert zur neuen Agfa-Photo widersprochen hatten. Dass Widerspruch überhaupt möglich war, lag an den nachgewiesen falschen Versprechungen von Agfa Gevaert und Agfa-Photo. Darüber musste seinerzeit das Bundesarbeitsgericht urteilen. Das ist auch schon reichlich zehn Jahre her.

Das letzte Kapitel über die Agfa-Pleite ist noch nicht geschrieben.