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5000 Euro ExtrakostenVerlegung des Wochenmarktes in Schlebusch wird kostspielig

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Markt in Schlebusch.

  1. Wird der Schlebuscher Wochenmarkt während des Schützen- und Volksfestes abgesagt oder auf umliegende Straßen und den Schulhof der Grundschule Morsbroich verlegt?
  2. Sollte sich der Stadtbezirk III dafür entscheiden, müssten sie 5000 Euro aus ihrem Budget für zusätzliche Stromkosten entbinden.

Schlebusch – Wird der Schlebuscher Wochenmarkt, geplant für den 25. und 28. Mai, während des Schützen- und Volksfestes (26. bis 29. Mai) abgesagt? Oder wird der Traditionsmarkt, wie im vergangenen Jahr geschehen, am ersten Tag auf die umliegenden Straßen und am 28. Mai auf den Schulhof der Grundschule Morsbroicher Straße verlegt?

Darüber soll die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III in ihrer Sitzung am 21. April befinden. Sollten die Politiker für eine Verlegung votieren, muss der Bezirk laut Verwaltung aus seinem Budget 5000 Euro zur Finanzierung der notwendigen Stromversorgung zur Verfügung stellen. Grund dafür sei die angespannte Finanzlage der Stadt.

Markt konnte letztes Jahr nicht stattfinden

Im vergangenen Jahr konnte der Wochenmarkt auf dem Marktplatzgelände im Zeitraum des Schützen- und Volksfestes nicht stattfinden. Unter Beachtung brandschutzrechtlicher Auflagen wurde der Markt mittwochs auf der Felix-von-Roll-Straße, Marthin-Luther-Straße und Morsbroicher Straße einseitig durchgeführt.So konnten weiterhin Autos passieren, ohne dass weiträumige Straßensperrungen zulasten der Anwohner durchgeführt werden mussten. Samstags wurde der Markt auf den angrenzenden Schulhof der Grundschule Morsbroicher Straße verlegt. Andere geeignete Standortalternativen standen laut Verwaltung nicht zur Verfügung. Insgesamt seien Kosten von etwa 5200 Euro alleine für die Sicherstellung der Stromversorgung für Mittwoch und Samstag angefallen. Ein Elektrotechniker hätte provisorische Stromkästen installieren müssen, damit den Marktbeschickern der benötigte Strom zur Verfügung stand.Weiterhin sei der Einsatz von vier Mitarbeiten des Fachbereichs Recht und Ordnung aufgrund der besonderen Situation an beiden Markttagen ab 5 Uhr morgens erforderlich gewesen, um einen reibungslosen Ablauf des Marktbetriebes zu gewährleisten. Den Ausgaben hätten lediglich die Einnahmen aus Standgebühren in Höhe von 504 Euro für beide Markttage gegenüber gestanden. (gmü)