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„Wie ein Schwerverbrecher“Klimaaktivist in Präventivhaft – Empörung über Aktion der bayerischen Polizei

Lesezeit 3 Minuten
Protest der „Letzten Generation“: In Regensburg hat die Polizei einen Aktivisten in Gewahrsam genommen. (Symbolbild)

Protest der „Letzten Generation“: In Regensburg hat die Polizei einen Aktivisten in Gewahrsam genommen. (Symbolbild)

In Regensburg ist ein Mitglied der „Letzten Generation“ vor einer Straßenblockade vorbeugend in Gewahrsam genommen worden.

Am Montag ist ein Klimaaktivist der Gruppe „Letzte Generation“ in Regensburg von Polizeibeamten in seinem Zuhause aufgesucht und präventiv mitgenommen worden. Die Aktivisten posteten Videos der Polizeiaktion auf ihrem Twitter-Account. Die komplette Aktion wurde offenbar von seinem Mitbewohner gefilmt.

Zu sehen ist der als Simon Lachner bezeichnete junge Mann an der Haustür, wie er mit den Polizeibeamten spricht. Er sagt, die Polizei werde „proaktiv tätig“. Ein Protest der „Letzten Generation“ sei für Montagnachmittag angekündigt worden, auch er wollte demnach teilnehmen. Der Beamte in Zivil erklärt, man werde Lachner jetzt mitnehmen, bis der Zeitpunkt der geplanten Aktion vorbei sei. „Wir machen einen präventiven Gewahrsam mit Ihnen, kurzfristig“, wird als Begründung des Hausbesuchs angegeben.

Daraufhin nehmen die Männer den Aktivisten, der sich passiv verhält und sich hängen lässt, an den Armen und schleifen ihn durch die Haustür in die Einfahrt des Hauses. „Ich werde aus meinem eigenen Haus getragen wie ein Schwerverbrecher, der festgenommen werden muss“, so Lachner in die Kamera, bevor er unsanft in ein Auto gebracht wird.

Klimaaktivist Simon Lachner aus Polizeigewahrsam zurück

Lachner wurde am Montagabend wieder aus dem Polizeigewahrsam im Regensburg entlassen, wie die „Regensburger Zeitung“ berichtet. Die geplante Protestaktion hatte zwischenzeitlich auch ohne ihn stattgefunden. Sieben Mitglieder der „Letzten Generation“ klebten sich demnach auf eine Kreuzung und blockierten den Verkehr. Die Zeitung berichtet auch, zwei Polizisten in Zivil hätten Lachner zuvor aufgesucht, um Informationen zu der angekündigten Aktion zu erhalten. Als dieser sich weigerte, Auskunft zu geben oder mitzukommen, sei er dann von den Beamten zum Auto geschleift worden.

Die „Letzte Aktion“ zeigte sich empört über die Maßnahme, mit der die Polizei bereits vor Aktionsbeginn einschritt. Mit der Präventionshaft vor einer Straßenblockade sei eine neue Dimension erreicht, so der Tenor. Viele User bei Twitter stimmen dem zu: Die Aktion sei „rechtlich fragwürdig“, heißt es da.

„Wie viel Angst der bayerische Staat vor einem kleinen Stau hat“, meint ein anderer User.

Klimaaktivisten saßen in Bayern in Präventivhaft

Ob dieser Präventivgewahrsam aber tatsächlich gegen bayerisches Recht verstößt, darf bezweifelt werden. Generell ist es der Polizei möglich, den Unterbindungsgewahrsam, wie die Maßnahme auch heißt, für einen Tag einzusetzen. Danach müsste dann ein Richter eine Verlängerung anordnen.

Dies war in der Vergangenheit in Bayern bereits der Fall, als mehrere Klimaaktivisten Ende 2022 in München in Präventivhaft saßen. Diese kann in Bayern als einzigem Bundesland auf bis zu zwei Monate ausgedehnt werden. Simon Lachner wurde dagegen bereits nach mehreren Stunden entlassen.

Gewahrsam in Bayern schon bei Ordnungswidrigkeiten möglich

Der Gewahrsam ist laut strengem bayerischen Polizeigesetz grundsätzlich nicht nur möglich, um eine schwere Straftat zu verhindern, sondern auch dann möglich, „wenn die Person bereits in der Vergangenheit mehrfach aus vergleichbarem Anlass bei der Begehung von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder Straftaten als Störer betroffen worden ist und nach den Umständen eine Wiederholung dieser Verhaltensweise zu erwarten ist“. Dies würde tatsächlich wohl auf eine Straßenblockade zutreffen.

Allerdings wird von Juristen generell auch betont, dass eine präventive Freiheitsentziehung verfassungsrechtlich hohen Anforderungen unterliegt. Ob dies bei einer Straßenblockade der Fall ist, wird von vielen bezweifelt – und dies würde auch einen Freiheitsentzug von wenigen Stunden fragwürdig erscheinen lassen.