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Zu jung zum Wählen? Klage gegen Marburger OB-Wahl abgewiesen

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Gießen/Marburg – Ein Jugendlicher hat gegen die Gültigkeit der Marburger Oberbürgermeisterwahl geklagt und ist damit nun vor dem Verwaltungsgericht Gießen gescheitert. Der zum Zeitpunkt des Urnengangs im März 2021 erst 17-Jährige habe seine Klage damit begründet, dass er zu Unrecht wegen seiner Minderjährigkeit von der Wahl ausgeschlossen gewesen sei, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Richter folgten der Sichtweise des jungen Mannes allerdings nicht und wiesen dessen Klage ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Jugendliche hatte der Mitteilung zufolge argumentiert, da alle Grundrechte auch Kindern und Jugendlichen zustünden, gelte dies auch für das aktive Wahlrecht bei den Kommunalwahlen in Hessen, und zwar unabhängig vom Alter. Mit der Festsetzung des Wahlmindestalters von 18 Jahren entziehe der hessische Gesetzgeber den Jungen das aktive Wahlrecht bei den Kommunalwahlen - was verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen sei.

Dagegen verstößt nach Auffassung der Gießener Verwaltungsrichter die hessische Regelung im vorliegenden Fall nicht gegen Verfassungsrecht. Begründung: Es sei „originäre Entscheidung” des Gesetzgebers, über die Wahlreife zu befinden. Dessen Wertung, „dass beim Vorliegen der Volljährigkeit allgemein die Gesellschaft den Menschen für reif genug halte, seine Lebensverhältnisse eigenverantwortlich und frei zu regeln, stelle auch für das Wahlrecht eine zulässige und typisierende Betrachtung dar”. Auch wenn die Einschätzung zur Wahlreife nicht zwingend sei, bewege sich der Gesetzgeber hier in seinem Spielraum.

© dpa-infocom, dpa:220407-99-835869/3 (dpa/lhe)