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Wenn der Nachbar ein Bordell betreibt

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BERGHEIM-QUADRATH. „Wir wohnen nur drei Meter entfernt, wir kriegen das Stöhnen und Kreischen mit, werden nachts davon geweckt, und wenn das Bordell einmal zu hat, kommen Freier nachts bei uns klingeln. Es ist unerträglich“, klagte eine Mutter von drei Kindern, die am Sonnenhang in Quadrath-Ichendorf wohnt. Die Palette der Belästigungen reiche von betrunkenen Randalierern, über Freier, die schnell noch ihr Geschäft an der Hauswand erledigten bis zu sexuellen Handlungen im Außenbereich des Bordells.

Christian Brink von der Wirtschaftsförderung beschwichtigte: Zum 1. September sei der Abbruch der dort ungenehmigt errichteten Gartenhäuser angeordnet worden, und der Betreiber habe versichert, das Bordell solle vorerst geschlossen bleiben. Aber der Bestandsschutz bleibe für dieses Bordell bestehen, so wie auch für andere Bordelle und Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Discotheken im Stadtgebiet, die sich vor der Erarbeitung des „Konzeptes für Vergnügungsstätten und Bordelle“ in Gewerbegebieten und Innenstadtbereichen Bergheims niedergelassen hätten.

Etwa 100 Menschen waren der Einladung der Stadt zur Vorstellung des Konzeptes am Mittwochabend ins Foyer des Bürgerhaus gefolgt. Darunter viele Bewohner des Sonnenhangs, die sich in der Vergangenheit mehrfach durch Aktivitäten des dort ansässigen Bordells empfindlich gestört fühlen. Sie hatten ihre Kinder zur Versammlung mitgebracht. Denn insbesondere um deren Wohl machten sie sich Sorgen, formulierten gleich mehrere Elternteile. Der Grundsatz der Gewerbefreiheit zwinge die Stadt und ihre Bürger, auch Vergnügungsstätten und Bordelle in Kauf nehmen zu müssen, aber sie sollten sich nicht willkürlich ausdehnen dürfen, sagte Bürgermeisterin Maria Pfordt. Ziel des Konzepts sei es, größtmögliche Beschränkung zur Ansiedlung von Vergnügungsstätten und Bordellen durchzusetzen. Stadtplaner Joachim Heidemann, Christian Brink von der Wirtschaftsförderung und Wilhelm Schmitz als Leiter der Bauaufsicht, stellten das Konzept vor. Es gelte, Vergnügungsstätten und Bordelle, die per Gesetz als „Gewerbebetriebe aller Art“ definiert werden würden, ähnlich wie Autowerkstätten, aus den Innenstadtbereichen herauszuhalten und dafür Ausweichflächen in Industrie- und Gewerbegebieten zur Verfügung zu stellen, erläuterte Stadtplaner Heidemann. „Nicht in Bereichen, wo sie störende Funktion ausüben können“, sei im Konzept als Leitsatz formuliert. Als mögliche Standorte beschrieb Heidemann zunächst die Gewerbegebiete westlich von Bergheim neben dem Bowa-Gelände, das Gewerbe- und Industriegebiet Niederaußem, das Gebiet hinter dem Martinswerk, für das noch keine Baurechte bestehen, den Gewerbepark Bergheim, aber auch den Quadrather Sonnenhang. Auf die Frage „Wie viele Bordelle verträgt ein Gebiet?“ antwortete Brink zunächst: „Der Sonnenhang wahrscheinlich nicht viele“. Und Heidemann erinnerte daran, dass Wohnen in Gewerbegebieten immer mit Einschränkungen verbunden sei, eventuelle Lärmbelästigung durch Gewerbetreibende auch nachts in Kauf genommen werden müsse. Aber der Sonnenhang sei bei seiner Entstehung als besonderes Gewerbegebiet ausgelobt worden, in dem Arbeiten und Wohnen angestrebt worden sei, hielten die Anwohner dagegen.

Gegen Ende der Veranstaltung lenkte Heidemann ein: Die Planer wollen jetzt als Alternative zum Sonnenhang das Gewerbegebiet am alten Panzerwerk als möglichen Standort überprüfen. Als probates Mittel, Randalierern, Pinklern und anderen Ordnungswidrigkeiten auch zur Nachtzeit zu begegnen, gab der Beigeordnete Norbert Feith den Betroffenen die Telefonnummer des Nachtdienstes im Ordnungsamt. Der Kontakt zum jeweils zuständigen Mitarbeiter vermittele die Rettungswache Bergheim unter der Telefonnummer (0 22 71) 7 61 60.