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V1-Rampen brachten es zum Denkmal

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RUPPICHTEROTH. Besitzer von Denkmälern haben s nicht leicht. Die geschützten Relikte müssen in Stand gehalten und sachgemäß behandelt werden. Für Adolf Graf Nesselrode stellt sich deshalb neuerdings eine Frage, die zu diplomatischen Problemen mit dem Vereinigten Königreich führen könnte: „Soll ich jetzt etwa Raketen nach England schießen?“ Die rhetorische Frage hat einen ernsten Hintergrund. Nesselrode ist größter Privatwaldbesitzer in der Region. Allein in Ruppichteroth gehört ihm deshalb auch ein Dutzend Bodendenkmäler, darunter die Reste von drei V 1-Abschussrampen. Die Stellungen für die „Vergeltungswaffe 1“, wie die Flugbombe Fieseler Fi 103, in der Nazi-Propaganda genannt wurde, wurden in diesem Sommer in die Denkmalliste eingetragen - gegen den Willen des Eigentümers. Verantwortlich ist als Untere Denkmalbehörde die Gemeinde Ruppichteroth, die in der Praxis allerdings lediglich das ausführt, was das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege beim Landschaftsverband vorgibt, wie Bürgermeister Hartmut Drawz betont.

Nesselrode befürchtet, dass durch die Unterschutzstellung der Reste der alten Nazi-Waffe das falsche Signal ausgehen könne. „Man muss sich dann nicht wundern, wenn pubertierende 18-Jährige Hakenkreuze schmieren.“ Denn außer dem Eintrag in die Denkmalliste sei nichts passiert und auch nichts geplant. Es fehle die Botschaft, die von einem Denkmal wie den Resten der V 1-Anlagen ausgehen könne, dass nämlich alles getan werden müsse, damit sich deutsche Geschichte nicht wiederholen könne.

Heimathistoriker Karl Schröder aus Ruppichteroth hat sich mit den drei V 1-Stellungen in Ruppichteroth und einer weiteren in Eitorf befasst. Die Rampen seien Ende 1944 versteckt im Wald errichtet worden, entsprechend schwierig zu finden seien die wenigen Trümmer, die heute noch übrig seien. „Die Engländer haben die Rampen nach dem Krieg gesprengt.“ Auf die Frage, ob man die Reste schützen soll, hat Schröder keine eindeutige Antwort. „Das ist schwierig.“ Möglicherweise, so der Historiker, wäre es sinnvoll, nur eine Anlage unter Schutz zu stellen und auf Informationstafeln den Hintergrund zu erklären.