Streit um Präimplantationsdiagnostik: Teilerfolg für Klinik
Münster – Teilerfolg für die Uniklinik Münster im Streit um die Präimplantationsdiagnostik (PID): Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom Montag muss die Ärztekammer Westfalen-Lippe erneut über einen Antrag der Klinik zur Zulassung eines PID-Zentrums entscheiden. Bei der verwehrten Zulassung im Jahr 2020 seien mehrere Punkte zu kurz gekommen. So sei die Sonderstellung der Uniklinik bei Forschung und Versorgung in Sachen Unfruchtbarkeit in seinem Kinderwunschzentrum nicht genügend berücksichtigt worden (Az.: 5 K 47/21).
Die Ärztekammer hatte im Jahr 2020 ein Zentrum zur Präimplantationsdiagnostik im Ruhrgebiet (Essen/Dortmund) zugelassen und sich dabei auf die Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen berufen. Demnach soll in NRW ein Zentrum die Erlaubnis erhalten. Das Gericht in Münster meldete in der mündlichen Verhandlung aber Zweifel an, dass in begründeten Ausnahmefällen nicht mehr als ein Zentrum den Zuschlag bekommen kann.
PID ist in Deutschland nur erlaubt, wenn aufgrund der genetischen Voraussetzungen der Frau oder des Mannes das hohe Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit besteht oder eine schwerwiegende Schädigung des Embryos festgestellt werden soll. Eine Ethikkommission der Ärztekammer Nordrhein prüft, ob diese Vorgaben erfüllt sind. 2020 wurden 23 solcher Anträge in NRW gestellt und bewilligt. In Bayern dagegen sind die Zahlen deutlich höher (2018: 293). Experten vermuten, dass in NRW viele Paare in die Niederlande oder Belgien ausweichen, weil dort keine Ethikprüfung vorgeschrieben ist.
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