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Rottweiler gelten bei der Steuer als Kampfhunde

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MARIENHEIDE. Eine Erhöhung der Hundesteuer hat am Dienstag der Marienheider Haupt- und Finanzausschuss beschlossen. Und die Liste der so genannten gefährlichen Hunde enthält jetzt auch den Rottweiler. Die Konsequenz für Halter dieser Rasse: Kostete ein Rottweiler bislang 66 Euro Hundesteuer, sind es vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates demnächst 568 Euro. Und waren für zwei oder mehr Rottweiler bislang 78 Euro je Hund zu zahlen, werden es 710 Euro sein.

Lange diskutierte der Ausschuss über mögliche Ausnahmeregelungen. Dieter Kremer (CDU) schlug vor, die normale Hundesteuer zu kassieren, wenn der Halter den Wesenstest vorlegt. Wilfried Fernholz (SPD) machte für Rottweiler-Halter „Vertrauensschutz“ geltend: Wer schon einen Hund besitzt, soll die normale Steuer zahlen, wer sich einen neuen zulegt, die erhöhte Steuer.

Bürgermeister Uwe Töpfer riet, von der Rasse-Liste „die Finger zu lassen“. Die Hundesteuer-Satzung basiere auf einer Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes, damit sei man rechtlich auf der sicheren Seite. Dennoch beantragte Kremer, Ausnahmeregelungen zu prüfen und keinen Beschluss zu fassen. Das lehnte der Hauptausschuss mehrheitlich ab. Für die geänderte Satzung votierten zehn Ausschussmitglieder, vier stimmten dagegen, zwei enthielten sich der Stimme.

Demnach kostet ein Hund 71 Euro (bislang 66 Euro), zwei Hunde 85 (78) Euro pro Tier und drei oder mehr Hunde 99 (90) Euro das Stück. Ein „gefährlicher Hund“ wird mit 568 (528) Euro berechnet, zwei oder mehr kosten 710 (660) Euro pro Hund. Wie sich der erhöhte Satz für den Zweit- oder Dritthund aushebeln lässt, erläuterte Karl-Heinz Vach (UWG): Die Tiere werden innerhalb eines Haushaltes von verschiedenen Haltern angemeldet. „Dann bellt der eine fürs Herrchen und der andere fürs Frauchen“, verdeutlichte Horst Esser (SPD).

In Marienheide sind zurzeit 622 Einzelhunde gemeldet, 114 Halter haben zwei und 14 drei Hunde. Doch nur ein gefährlicher Hund ist gemeldet. Rottweiler scheint es aber etliche zu geben. Fast jedes Ausschussmitglied kannte zumindest einen Rottweiler-Halter, und Töpfer berichtete gestern von zahlreichen Anrufen nach der Sitzung.

Das letzte Wort über die Einstufung des Rottweilers scheint jedoch noch nicht gesprochen. Wie Uwe Töpfer gestern berichtete, werde man die Möglichkeit von Ausnahmen prüfen. Laut Kreisveterinäramt enthält das Hundegesetz NRW nur vier „gefährliche“ Hunderassen. Der Rottweiler gehört zu zehn weiteren Rassen, für die ein Wesenstest vorgeschrieben ist. In Engelskirchen etwa, wo es auch eine erhöhte Steuer für gefährliche Hunde gibt, ist der Rottweiler als „normaler“ Hund eingestuft. (fl)