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Partei Liberale Demokraten klagt vor Verfassungsgerichtshof

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Münster – Vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen hat die Partei Liberale Demokraten (LD) Klage am Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster eingelegt. Der NRW-Landesverband will per Organstreitverfahren gegen den Landtag und per Antrag auf einstweiliger Anordnung klären lassen, ob die Vorschriften wegen der Corona-Pandemie hätten geändert werden müssen. Parteien, die nicht im Land- oder Bundestag vertreten sind, müssen bis spätestens 59 Tage vor der Wahl im Mai Unterstützungsunterschriften von mindestens 1000 Wahlberechtigten vorlegen. Die Listen müssen persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Die Partei sieht ihre Chancengleichheit verletzt und verweist auf geänderte Regeln bei der Kommunalwahl 2020 und der Bundestagswahl 2021. Wegen der Infektionsgefahr und der damit erschwerten Situation, die Unterschriften zu sammeln, war die erforderliche Mindestzahl bei diesen Wahlen reduziert worden. Die Partei beklagt, dass die Vorschriften vor der Landtagswahl nicht entsprechend angepasst wurden.

© dpa-infocom, dpa:220110-99-655826/3 (dpa/lnw)