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NRW-OVG: Noch kein Urteil zu Schließungen im Corona-Lockdown

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Münster – Im Streit um Schließungen des Einzelhandels in der ersten Coronawelle im Jahr 2020 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen am Donnerstag noch kein Urteil verkündet. Nach einer fast vierstündigen mündlichen Verhandlung teilte der 13. Senat dem Kläger Galeria Karstadt Kaufhof mit, dass eine Entscheidung nach einer weiteren Beratung erst zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich zugestellt werde. Zuvor hatten sich Vertreter des NRW-Gesundheitsministeriums und der Warenhauskette mit Sitz in Essen über die Bewertung der Zeit im Frühjahr 2020 gestritten.

Das Land hatte per Corona-Schutzverordnung zur Eindämmung der Pandemie das öffentliche Leben herunter gefahren. Im März und April 2020 mussten zahlreiche Betriebe schließen. Ausnahmen gab es für den Einzelhandel mit Produkten für den täglichen Bedarf wie Lebensmittel und Verkaufsflächen mit weniger als 800 Quadratmetern. Der Warenhaushaus-Konzern griff daraufhin die Corona-Schutzverordnung des Landes an, weil er den Gleichbehandlungsgrundsatz im Handel verletzt sah. Bei einem Erfolg vor dem OVG will das Unternehmen auf zivilrechtlichem Weg Schadenersatz fordern.

© dpa-infocom, dpa:220921-99-848899/3 (dpa)