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„Meister Blumberg“ sauer auf Arbeitsagentur

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HÜCKESWAGEN. Bei „Meister Blumberg“ im Kobeshofener Fleischmarkt brummt der Laden. Während in anderen Hückeswagener Unternehmen die Krise angekommen ist, laufen die Geschäfte in Kobeshofen weiterhin gut. „Wir beschäftigen keine Leiharbeiter, die in kritischen Zeiten zuerst freigesetzt werden. Wir haben noch keinen Tag Kurzarbeit anmelden müssen, wir entlassen niemanden, wir stellen sogar neue Mitarbeiter ein“, erzählt Birgit Blumberg von der Geschäftsführung.

Auch zum 1. April hat wieder eine neue Mitarbeiterin im Fleischmarkt begonnen. Sie wurde eingestellt, obwohl sie über 50 Jahre alt ist - und damit in einer Altersgruppe angehört, die es heute schwer hat auf dem Arbeitsmarkt. Aber nicht im Kobeshofener Fleischmarkt: „Wir nehmen gerne Über-50-Jährige, auch wenn sie aus der Langzeitarbeitslosigkeit kommen, denn wir haben mit älteren Mitarbeitern, ihrer Erfahrung und Zuverlässigkeit sehr gute Erfahrungen gemacht“, sagt Blumberg.

Dennoch gab's diesmal ein Problem - nicht mit der neuen Vollzeit-Mitarbeiterin, sondern mit der Agentur für Arbeit. Grund: Bei der Einstellung von älteren Arbeitnehmern, die länger nicht im Berufsleben waren, gewährt die Arbeitsagentur auf Antrag dem neuen Arbeitgeber eigentlich eine finanzielle Eingliederungshilfe. Birgit Blumberg rief deshalb am Freitag, 3. April, bei der auch für Hückeswagen zuständigen Agentur in Wipperfürth an. Antwort dort: „Sie sind mit Ihrem Antrag ein paar Tage zu spät dran, es gibt keinen finanziellen Zuschuss.“ Die Chefin wandte sich daraufhin an die übergeordnete Agentur in Bergisch Gladbach - und bekam die selbe Antwort: Der Antrag komme zu spät, da sei nicht zu machen. Birgit Blumberg kann es nicht begreifen: „Jeder weiß, was derzeit auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland los ist, aber die Arbeitsagentur kümmert das offenbar nicht. Das ist doch purer Bürokratismus.“

Gegen diesen Vorwurf verwahrt sich Ortwin Walter, Pressesprecher der Agentur in Bergisch Gladbach: „Es ist gesetzlich geregelt, dass der Antrag auf Eingliederungshilfe vor der Einstellung eines Arbeitnehmers zu stellen ist, und wir sind als quasi staatliche Behörde selbstverständlich an die Gesetze gebunden.“ Ermessensspielräume gebe es da nicht. Außerdem hänge die Gewährung von Zuschüssen davon ab, wie groß die Defizite eines Arbeitnehmers und damit der Eingliederungsaufwand seien. Ortwin Walter weiter: „Es handelt sich nicht um eine Regelleistung, auf die der Arbeitgeber einen Anspruch hätte.“

Birgit Blumberg fasst es nicht: „Die Agentur bettelt geradezu darum, dass Firmen Kurzarbeit anmelden, anstatt zu entlassen. Aber bei denen, die noch einstellen, wird mit bürokratischer Kleinkariertheit agiert.“ (bne)