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Klage gegen Land: Keine „atomrechtliche Zuverlässigkeit”

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Aachen – Vor dem Verwaltungsgericht Aachen geht es am Dienstag um die Frage, ob ein Arbeitnehmer der vom Verfassungsschutz beobachteten Reichsbürger-Szene angehört. Der Mann hat gegen das Land Nordrhein-Westfalen geklagt, weil ihm die „atomrechtliche Zuverlässigkeit” abgesprochen worden war. Er arbeitete bei einem Unternehmen, das mit dem Rückbau von Forschungsreaktoren auf dem Gelände des Forschungszentrums in Jülich befasst ist. Dazu gehört auch der Umgang mit radioaktiven Stoffen.

Das zuständige Düsseldorfer Ministerium hatte Anhaltspunkte gesehen, dass der Kläger zur Reichsbürger-Szene oder deren Umfeld zähle und ihm die Zuverlässigkeit abgesprochen. Der Kläger bestreitet jedoch, zu der Szene zu gehören.

In einem anderen Fall hatte im Dezember 2021 das Verwaltungsgericht Köln den Eilantrag eines Luftsicherheitsassistenten abgelehnt. Der am Flughafen Köln/Bonn tätige Mann war durch rechtsgerichtete Aktivitäten bei Facebook aufgefallen. Die nach dem Luftsicherheitsgesetz erforderliche Zuverlässigkeitsfeststellung war daraufhin widerrufen worden.

© dpa-infocom, dpa:220124-99-834101/3 (dpa/lnw)