Junger Mann wurde erwischtFischwilderer: Ich wollte nicht angeln
SIEGBURG – Was macht ein Mann mit einer Angel spätabends an einem See? Nein, er habe keine Fische fangen, sondern nur die Montage seiner Angel ausprobieren wollen für einen Ausflug zu einem Angelteich in der darauf folgenden Woche, sagte ein 23-Jähriger im Siegburger Amtsgericht. Auch zwei weitere Männer waren der Fischwilderei angeklagt, doch blieben diese dem Prozess fern.
Wie auch die Zeugen: Ertappt hatten Mitglieder des örtlichen Angelvereins die drei Schwarzangler am 12. Juni gegen 22 Uhr am Sieglarer See, ein Gewässer, das nur dem Verein zugänglich ist. Eine Anzeige folgte, in der unter anderem von Leuchtschwimmern im See die Rede war und von auf der Wasseroberfläche schwimmendem Futter, mit dem das Trio offenbar die Tiere anlocken wollte. Der Angeklagte bestritt dies, es seien weder Futter noch Fanggeräte im Wasser gewesen. Dass die Zeugen den Prozess schwänzten, erboste den Richter, selbst Angler: „Sie haben doch Anzeige erstattet und sich beschwert, dass sie soviel Vereinsbeitrag bezahlen.“
Sechs Wochen später wurde der junge Mann erneut ertappt, am 25. Juli, im Naturschutzgebiet an der Sieg; am helllichten Tag hielt er unter der Brücke, über die die Bundesstraße 56 führt, eine Angel ins Wasser. Diesen Vorfall gab er unumwunden zu, vielleicht auch, weil die betreffenden Zeugen draußen vor der Tür warteten. Er unternahm noch einen zaghaften Versuch, das konfiszierte Fischereigerät („Die Angel gehört nicht mir“) wiederzubekommen, biss jedoch beim Richter auf Granit: „Der Kollege hat sich nicht gemeldet, ich ziehe die Angel ein.“
Die Fischwilderei, die ihm keinen Fang einbrachte, warfür den Angeklagten, der von Hartz IV lebt, ein kostspieliges Vergnügen: Er muss 20 Tagessätze à 10 Euro Geldstrafe zahlen. „Ich will jetzt einen Angelschein machen“, gelobte er. „Wenn das nach dem Urteil noch geht.“ Der Richter nickte: „Machen Sie den Schein.“