Corona-ShutdownDiese Regeln gelten in Deutschland ab dem 2. November
Köln – In Beratungen haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten am Mittwoch eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, darunter Kontaktbeschränkungen, Schließungen und Einschränkungen für den Einzelhandel. Die Regeln gelten ab Montag, dem 2. November. Die Beschlüsse im Überblick (Hinweis: Dieser Text wurde mit den neuen Regeln ab Dezember aktualisiert):
Kontaktbeschränkungen: Ab dem 1. Dezember ist der gemeinsame Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit maximal fünf Personen gestattet. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Feiern auf öffenen Plätzen sind nicht gestattet. Auf Besuche von Verwandten soll verzichtet werden.
Gastronomie: Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs und Kneipen schließen bis zum 10. Januar. Davon ausgenommen sein soll die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause, Kantinen sollen offen bleiben dürfen.
Kultur und Sport: Veranstaltungen, die der Unterhaltung und der Freizeit dienen, sind im November weitgehend untersagt. So sollen Theater, Opern oder Konzerthäuser, Kinos, Messen, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und Bordelle vom 2. November an bis Ende des Monats schließen. Die Regelung betreffe auch den Freizeit- und Amateursportbetrieb, Individualsport soll ausgenommen werden.
Profisport: Bund und Länder wollen angesichts dramatisch steigender Corona-Infektionszahlen den Profisport im November nur noch ohne Zuschauer zulassen. Das gilt auch für die Fußballbundesliga.
Schulen und Kindergärten sollen trotz der stark steigenden Corona-Zahlen auch im November verlässlich geöffnet bleiben.
Einzelhandel: Der Groß- und Einzelhandel soll im November geöffnet bleiben. Es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.
Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich.
Friseure bleiben geöffnet.
Arbeitnehmer und Homeoffice: Unternehmen werden von Bund und Ländern aufgefordert, Heimarbeit zu ermöglichen - wo immer dies umsetzbar ist.
Sozial- und Jugendhilfe-Einrichtungen sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen sollen geöffnet bleiben. Ebenso sollen Bewohner von Pflegeeinrichtungen weiter Besuch empfangen können.
Tourismus im Inland: Übernachtungsangebote im Inland sollen im November verboten werden. Sie sollen nur noch für notwendige Zwecke wie zwingende Dienstreisen in Anspruch genommen werden.
Gottesdienste und Demonstrationen bleiben unter Einhaltung der Hygieneregeln weiter gestattet. (ken, dpa)