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AutoreparaturCheckliste Werkstatt

Lesezeit 3 Minuten

Bei größeren Reparaturen unbedingt Kostenvoranschlag machen lassen (Bild: dpa)

Bekomme ich eine überhöhte Rechnung? Die Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung Anne Kronzucker gibt Tipps, was vor dem Werkstattbesuch zu beachten ist - und erklärt, wie Verbraucher bei Beschwerden und Unklarheiten auch ohne Anwalt zu ihrem Recht kommen können.

Wagen selbst überprüfen

Zunächst sollte man sich selbst vor dem Werkstatttermin einen Überblick über den entstandenen Schaden verschaffen. „Überprüfen Sie ihren Wagen anhand der Wartungsliste im Serviceheft oder in der Bedienungsanleitung, dabei insbesondere auf Flüssigkeitsstände wie Waschwasser, Motor- und Hydrauliköl und Kühlflüssigkeit sowie die Beleuchtung achten“, rät Expertin Anne Kronzucker. So kann der Verbraucher im Nachhinein unberechtigtes Nachfüllen oder Auswechseln von Fahrzeugteilen besser kontrollieren und sich möglicherweise beschweren.

Auftrag formulieren

Es ist wichtig, dass der Kunde seinen Auftrag an die Kfz- Werkstatt so konkret wie möglich formuliert und - insbesondere bei größeren Arbeiten wie Unfallreparaturen - einen Kostenvoranschlag anfordert. „Auf keinen Fall sollten mündliche Pauschalaufträge nach dem Motto »Bringen Sie den Wagen mal in Form« erteilt werden“, warnt die Juristin.

Da der Kostenvoranschlag in der Regel die Grundlage für den späteren Werkvertrag und somit auch für die Abschlussrechnung bildet, sollte der Vertrag so detailliert wie irgendwie möglich ausgeführt werden.

Kostenlimit festlegen

Wichtig ist es, den Auftrag mit einer Auflistung aller notwendigen Arbeiten, der voraussichtlich benötigten Arbeitszeit, Materialkosten und Mehrwertsteuer sowie einer Kosten-Obergrenze schriftlich festzuhalten. Denn ohne das Einverständnis des Kunden darf der Kostenvoranschlag nicht wesentlich überschritten werden - das Limit liegt laut Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bei 15 bis 20 Prozent. Wird die Obergrenze durchbrochen, ist die Werkstatt verpflichtet den Autobesitzer vorab über die erwarteten Mehrkosten zu informieren. In diesem Fall hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Nimmt er dies in Anspruch, so muss er lediglich die bisher durchgeführten Arbeiten sowie etwaige Auslagen der Werkstatt bezahlen. Informiert die Werkstatt ihn nicht, muss er auch nicht für die zusätzlichen Arbeitskosten aufkommen. Laut ZDK kann ihm jedoch das verwendete Material von der Werkstatt in Rechnung gestellt werden.

Zahlung unter Vorbehalt

Unbedingt den Durchschlag des Auftrages sicher aufbewahren. Ist der Wagen abholbereit, kann der Kunde einfach nachvollziehen, welche Reparaturen berechtigt waren - und welche nicht. Übersehene Fehler sollten sofort der Werkstatt gemeldet werden. Generell rät die Fachfrau, bei Mängeln die Zahlung nur unter Vorbehalt zu leisten: „Lassen Sie die Mängel und die Zahlung unter Vorbehalt schriftlich auf dem Fahrzeug-Abholschein vermerken.“ Sonst erkennt man den Auftrag lediglich als erledigt an und verlieren das Recht auf Mängel-Beseitigung.

Schiedsstelle informieren

Bei überhöhter Rechnung oder fehlerhafter Arbeit sollte der Kunde am besten zunächst das Gespräch mit dem Werkstattmeister oder Geschäftsführer des Betriebes suchen und Nachbesserung einfordern. Hat das keinen Erfolg, umgehend die nächstgelegene Schiedsstelle kontaktieren. Denn um Beschwerden und Unklarheiten mit der Kfz-Werkstatt schnell und für den Verbraucher kostenlos im Vorverfahren beseitigen zu können, haben der ZDK und der ADAC ein Schiedsgerichtsverfahren ins Leben gerufen. Bei Konflikten mit Werkstätten können sich Verbraucher von Juristen, Technikern und Gutachtern beraten und helfen lassen. Entscheidende Bedingung: Die Werkstatt muss ein anerkanntes Mitglied der Kfz-Innung sein - zu erkennen am weiß-blauen Meisterschild. Im Streitfall also zunächst die Beschwerde schriftlich formulieren und Unterlagen wie Rechnung und Kostenvoranschlag mitschicken. Kommt es auch dann zu keiner Einigung, kann immer noch der Weg über das Gericht gewählt werden.