Die SPD fordert einen Rahmenvertrag in NRW, denn momentan können sich viele Kitas die Gebühren für ein kleines Fest kaum leisten.
„In der Weihnachtsbäckerei“ und Co.Wenn beim Singen in der Kita Gema-Gebühren anfallen
Die schwarz-grüne Landesregierung soll den Kindertagesstätten Rechtsrisiken beim Singen von populären Liedern abnehmen. Andernfalls scheuten insbesondere kleinere Einrichtungsträger künftig die Aufführung von Kinderklassikern wie „In der Weihnachtsbäckerei“ von Rolf Zuckowski, warnte die SPD-Opposition. Wie in anderen Bundesländern bereits geschehen, müsse NRW einen Rahmenvertrag mit der „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“, kurz: Gema, abschließen.
Hintergrund ist die prekäre Finanzlage der rund 10 700 Kindertagesstätten in NRW. Wenn Lieder öffentlich gespielt werden, sorgt die Gema dafür, dass die Musiker für diese Vervielfältigung ihrer Werke auch entlohnt werden. „Für Weihnachtsfeiern im Kindergarten, bei denen beispielsweise auch Eltern oder weitere Personen anwesend sind, ist eine Veranstaltungslizenz der GEMA erforderlich“, erklärte ein Sprecher der Gesellschaft auf Anfrage unserer Redaktion. Die Kosten hingen von der Raumgröße oder der Personenanzahl ab.
Für ein größeres Kita-Fest, bei dem über mehrere Stunden Musik gespielt und gesungen wird, können 30 bis 50 Euro fällig werden. Die Gema zieht im Auftrag der Verwertungsgesellschaft Musikedition auch die Gebühren für Notenkopien ein. „Singen Kinder beispielsweise im morgendlichen Sitzkreis das Lied „In der Weihnachtsbäckerei“ und halten dafür Zettel mit dem Liedtext in der Hand, fällt lediglich die Lizenz für Notenkopien an“, so der Gema-Sprecher. Für bis zu 500 Kopien können auch rund 50 Euro fällig werden.
Für die Notenkopien hat die Gema mit den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg Rahmenverträge geschlossen. Vor über zehn Jahren, als die Debatte schon einmal hochkochte, war etwa von jährlichen Pauschalkosten für alle bayerischen Kitas von rund 300 000 Euro die Rede. Inzwischen soll es eine halbe Million Euro sein.
In diesem Jahr sei man vergeblich auch auf Nordrhein-Westfalen zugegangen, hieß es bei der Gema. Für Veranstaltungslizenzen werden Verträge hingegen meist direkt mit großen Kita-Trägern oder den Kirchen geschlossen.
Die Opposition im Landtag fürchtet, dass gerade kleine Einrichtungen in ihrer desaströsen finanziellen Lage jeden zusätzlichen Euro scheuen und auf altes Liedgut ausweichen müssen, für das keine Urheberrechte mehr geltend gemacht werden können. Weihnachtsklassiker wie „Oh Tannenbaum“ sind zum Beispiel gebührenfrei zu haben.
Rahmenvertrag scheiterte bisher an Ablehnung der Kita-Träger
NRW-Familienministerin Josefine Paul (Grüne) verwies zuletzt im Fachausschuss des Landtags auf die „Entscheidungshoheit“ jedes einzelnen Kita-Trägers. Bislang sei ein Rahmenvertrag an deren Ablehnung gescheitert. Paul verwies darauf, dass es bloß um das Kopieren von Noten in der Kita oder um vereinzelte Veranstaltungen gehe: „Das Singen und Musizieren innerhalb der Einrichtung, beispielsweise mit Hilfe einer Anzahl an vorhandenen Notenbüchern, ist nach hiesiger Auffassung jedoch in der Regel gebührenfrei.“ Außerdem gebe es ja „eine große Auswahl an Kinder- und Weihnachtsliedern“, die keinen Urheberrechtsschutz mehr genössen. Für Rolf Zuckowskis „In der Weihnachtsbäckerei“ gilt das ab dem Jahr 2057.