Auch Umweltschützer sollten einsehen, dass Klimaschutz nicht darin bestehen kann, Geschäftsmodelle mit einem Federstrich zu zerstören.
Urteilsaufhebung gegen ShellKlima ist Aufgabe der Parlamente
Klimaaktivisten werden diesen Tag als einen schwarzen in Erinnerung behalten: Der britische Öl- und Gaskonzern Shell muss seinen CO2-Ausstoß nun doch nicht drastisch reduzieren. Ein Zivilgericht in Den Haag hob ein entsprechendes Urteil der ersten Instanz auf. Eine weise Entscheidung.
Schließlich ist es nicht die Aufgabe von Gerichten, konkrete Klimavorgaben zu machen. Das Monopol, Recht zu setzen, liegt allein bei Parlamenten. Richter sind weder Gesetzgeber noch Politiker. Sie haben keine gesellschaftspolitischen Entscheidungen zu treffen, sondern lediglich zu überprüfen, ob sich Unternehmen rechtskonform verhalten und gesetzlich verankerte Normen umsetzen. Dieser Argumentation sind die Richter in zweiter Instanz nun offenbar gefolgt.
Umweltschützer ziehen mit dem Urteil den Kürzeren. Auch sie sollten einsehen, dass Klimaschutz nicht darin bestehen kann, Geschäftsmodelle mit einem Federstrich zu zerstören. Natürlich gilt es, nachhaltiger zu wirtschaften und zu konsumieren und sich von fossilen Energieträgern zu verabschieden. Tatsächlich haben sowohl die Politik als auch viele Unternehmen die Dringlichkeit für mehr Klimaschutz erkannt – doch es kann nicht alles so schnell gehen, wie es Aktivisten gern hätten.
Wer die Menschen immer nur mit „Worst Case“-Szenarien konfrontiert und zugleich in Kauf nimmt, mit Klimaschutzpolitik wirtschaftliche und industrielle Grundlagen zu zerstören, wird früher oder später erkennen müssen, dass sich die Bürger frustriert abwenden. Erfolgreicher Klimaschutz aber braucht den Rückhalt jedes Einzelnen.