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„Fiktives Partnereinkommen“Rechentrick bei Beamtenbesoldung ist verfassungswidrig

Lesezeit 2 Minuten
Eine Mitarbeiterin eines Landratsamts sitzt telefonierend hinter zahlreichen Akten und Stempeln an ihrem Arbeitsplatz.

Eine Mitarbeiterin eines Landratsamts sitzt telefonierend hinter zahlreichen Akten und Stempeln an ihrem Arbeitsplatz. 

Die neue Beamtenbesoldung in Nordrhein-Westfalen ist laut Gutachten verfassungswidrig. Besonderes Gegenargument ist das angenommene „fiktive Partnereinkommen“.

Die neue Berechnungsmethode zur Beamtenbezahlung in Nordrhein-Westfalen ist einem Gutachten zufolge verfassungswidrig. Wie der frühere Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio für den Deutschen Beamtenbund (DBB) analysiert hat, verstößt das Besoldungsgesetz der schwarz-grünen Landesregierung gegen den Grundsatz der Mindestalimentation von Staatsdienern. „Der Gesetzgeber nimmt hier gelassen in Kauf, dass es Fälle gibt, bei denen Beamtinnen und Beamte verfassungswidrig zu niedrig bezahlt werden“, kritisierte DBB-Landeschef Roland Staude am Montag.

Ab diesem Jahr soll in NRW erstmals nicht mehr die Alleinverdiener-Familie als Bezugsgröße für die Berechnung eines Netto-Mindesteinkommens von Beamten herhalten. Stattdessen wird ein fiktives „Partnereinkommen“ unterstellt und die Besoldung perspektivisch angepasst. Betroffene, die tatsächlich über keine weiteren Familieneinkünfte verfügen, müssen eine höhere Alimentation extra beantragen.

Streit um Beamtenbesoldung: Es geht um viel Geld

Ein vollzeitbeschäftigter Beamter in der untersten Besoldungsgruppe, der eine vierköpfige Familie zu versorgen hat, muss in Deutschland 15 Prozent mehr bekommen als eine vergleichbare Sozialhilfeempfänger-Familie in der Grundsicherung. Durch die Anhebung des Bürgergeldes und den Anstieg der Wohnkosten ist es für das Land schwerer, diesen Mindestabstand zu halten. Da sich die Beamtenbesoldung von unten nach oben aufbaut, geht es um viel Geld.

Deshalb verfiel die Landesregierung auf die Idee, ein fiktives Partnereinkommen in Höhe eines Minijob-Gehalts von 538 Euro einzuberechnen. Bezieht der Partner gar kein solches Einkommen, kann beim Land jährlich ein Ergänzungszuschlag beantragt werden. Di Fabio stellte nun klar, dass die Besoldung nicht von einem Antrag abhängig gemacht werden dürfe. Der Dienstherr sei zur angemessenen Bezahlung von Amts wegen verpflichtet.

Modernisierung des Besoldungsrechts gefordert

CDU und Grüne hatten sich auf eine Modernisierung des Besoldungsrechts berufen. Das traditionelle Modell der Alleinverdienerfamilie sei von einer Realität abgelöst worden, in der Mutter und Vater gleichermaßen zum Haushaltseinkommen beitrügen. DBB-Chef Staude sprach von „reiner Wortakrobatik“.

Auch andere Bundesländer nutzen das „fiktive Partnereinkommen“, so dass demnächst ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet wird. FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel forderte eine Kehrtwende von Schwarz-Grün: „Es ist ein großer Fehler der Landesregierung gewesen, die routinemäßige Tarifanpassung mit diesem juristischen Neuland zu verknüpfen.“ Der SPD-Abgeordnete Stefan Zimkeit sprach von einem „fragwürdigen und willkürlichen Instrument“. Es sei nicht Aufgabe der Beschäftigten, „ständig zu prüfen, ob ihre Besoldung angemessen ist“.