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Kommentar zur ParteienfinanzierungDient das als Blaupause für den Umgang mit der AfD?

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Die rechtsextreme NPD, die sich inzwischen Die Heimat nennt, wird von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Die rechtsextreme NPD, die sich inzwischen Die Heimat nennt, wird von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Ein Verbotsverfahren birgt große Risiken. Das Gericht hat nun eine deutlich elegantere Lösung aufgezeigt, mit extremistischen Parteien umzugehen.

So lange du deine Füße unter unseren Tisch stellst …“: Ältere Generationen kennen diesen verhassten Elternspruch noch. Er bedeutet: Wir zahlen, du kooperierst. Als Erziehungsprinzip hat eine solche Attitüde inzwischen weitgehend ausgedient. Im politischen Raum aber, wo es nicht um Erziehung geht, sondern um Kooperation, wirkt der Satz noch.

Das Bundesverfassungsgericht hat ihn gerade gesagt. Zumindest sinngemäß. Und entschieden: Wer wie die frühere NPD, die sich inzwischen „Die Heimat“ nennt, nicht mit an unserem Tisch sitzen will, der wird auch nicht mehr von uns finanziert. Unser Tisch, das ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Wer von ihr profitieren will, muss sie anerkennen – das ist die basale Anforderung an eine politische Partei, die ansonsten ausgerichtet sein kann, wie sie mag.

Die Entscheidung fällt in einer Woche, die Hoffnung macht. Da waren zunächst die Hunderttausenden in vielen deutschen Städten, die gegen Rechtsextremismus in zahlreichen Demos auf die Straßen gingen. Und da war die bewegende Rede Emmanuel Macrons im Bundestag anlässlich des Staatsaktes für den verstorbenen Wolfgang Schäuble. Wer sie gehört hat, größtenteils auf Deutsch vorgetragen, das gemeinsame europäische Haus beschwörend, konnte schon das Gefühl haben: Es wird doch noch alles gut mit Europa und der Demokratie.

Das jetzige Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte tatsächlich eine „Blaupause“ für den Umgang auch mit der AfD sein. Ein immer wieder diskutiertes Verbotsverfahren gegen die in bislang drei Bundesländern als „gesichert rechtsextrem“ eingestufte Partei birgt große Risiken. Der Ausgang wäre höchst ungewiss, ein gescheitertes Verfahren eine Steilvorlage für die AfD. Das Gericht hat nun eine deutlich elegantere Lösung aufgezeigt, mit extremistischen Parteien umzugehen.

Zu prüfen ist jetzt, ob die AfD in Gänze die Anforderungen an ein solches Verfahren erfüllt. Warum sollten deutsche Steuerzahler auch eine Partei subventionieren, die ihren Staat, ihre Grundwerte und das mühsam nach dem Zweiten Weltkrieg geknüpfte enge Band zu ihren Nachbarn zerstören will? Denn so sehr Teile der AfD diesen Staat und seine Werte ablehnen, gar einen beträchtlichen Teil seiner Bürger am liebsten los wären – so gern nimmt die Partei das Geld seiner Steuerzahler. Sie selbst fordert in ihrem Grundsatzprogramm den Abbau von Subventionen: Gute Idee, eigentlich.