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Kommentar zum Urteil im Falle eines illegalen AutorennensMilde wäre hier unerträglich

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Zu Lichtspuren verwischt sind die Fahrzeuge auf der Autobahn.

2023 zählte die Polizei in Deutschland 1700 illegale Autorennen. (Symbolbild)

2023 zählte die Polizei deutschlandweit mehr als 1700 illegale Autorennen. Wenn der Staat diesem Wahnsinn entgegentreten soll, braucht es starke Urteile wie das von Hannover. Findet unser Autor.

So kompliziert die Todesfahrt von Barsinghausen juristisch auch sein mag, moralisch ist die Sache recht einfach. Eine Autofahrerin hat durch ihre bewusste Entscheidung, viel zu schnell in eine nicht einsehbare Kurve zu rasen, das Leben zweier Jungen ausgelöscht, zwei und sechs Jahre alt. Es wäre vermessen, sich auch nur im Ansatz ausmalen zu wollen, welches Leid sie mit dieser Tat über die betroffene Familie gebracht hat.

Eine schwerere Schuld, als unbeteiligte Kinder umzubringen, ist nicht vorstellbar. Die Entscheidung des Landgerichts Hannover, die Täterin mit größtmöglicher Härte zu bestrafen, ist deshalb richtig, und man kann nur hoffen, dass das Urteil am Ende Bestand haben wird. Sicher ist das allerdings nicht, und hier beginnt der komplizierte Teil.

Seit Jahren liefern sich Juristen heftige Fachdebatten über vergleichbare Fälle. Darf man Raser, die tödliche Unfälle verursachen, nicht nur wegen fahrlässiger Tötung, sondern auch wegen Mordes verurteilen? Der Bundesgerichtshof hat das vor einigen Jahren in einem Fall bejaht, zugleich aber hohe Hürden gesetzt. Entsprechend riskant ist die rechtliche Konstruktion, mit der das Landgericht Hannover sein Urteil begründet.

Geschichten wie diese haben kein gutes Ende, können keines haben. Das Wenige, was die Justiz hier ausrichten kann, muss sie dafür aber umso entschiedener tun. 2023 zählte die Polizei deutschlandweit mehr als 1700 illegale Autorennen. Wenn der Staat diesem Wahnsinn entgegentreten soll, braucht es starke Urteile wie das von Hannover.