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Kommentar zu Urteil gegen ScharrenbachVerfassungsrichter stoppen Sturheit

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Ina Scharrenbach (CDU), Bauministerin von Nordrhein-Westfalen

Ina Scharrenbach (CDU), Bauministerin von Nordrhein-Westfalen

Parlament und Bürger haben das Recht zu erfahren, wie sich die Regierenden in NRW während der schlimmsten Flutkatastrophe in der Landesgeschichte verhalten haben.

Die Vorzüge eines demokratischen Rechtsstaates erschließen sich nicht jedem, daher sind weltweit Demokratien unter Druck. Und Gewaltenteilung ist ein sperriges Thema für all jene, die nur auf eilige Nachrichten schielen. Aber sie ist gut. Am Dienstag wurde klar, wofür.

Da zeigte das NRW-Verfassungsgericht einer Landesministerin, die die die parlamentarische Untersuchung der Flutkatastrophe auf drei Tage verengen wollte, die Grenzen auf. Hinter der Scharrenbachschen Interpretation des Untersuchungsauftrags könnte dieser Gedanke gesteckt haben: „Ich lasse mich hier im U-Ausschuss doch nicht politisch vorführen.“ Das aber wäre gerade in diesem Fall unangemessen und sogar ein Hinweis auf Überheblichkeit.

Denn das Parlament sowie die Bürger haben faktisch und moralisch das Recht zu erfahren, wie sich die Regierenden in NRW während der schlimmsten Flutkatastrophe in der Landesgeschichte mit 49 Todesopfern verhalten haben. Schmallippigkeit und eine willkürliche Verengung auf wenige Tage können keine Antwort auf dieses Informationsbedürfnis sein.

Nicht möglichst wenig, sondern möglichst viel gehört auf den Tisch, damit am Ende ein besserer Katastrophenschutz herauskommt. Es ist schlimm, wenn Richter politisch Verantwortliche zu etwas zwingen müssen, was sie aus freien Stücken und im Interesse der Öffentlichkeit leisten sollten.

Scharrenbach hat – hoffentlich ohne Not – die Opposition gestärkt. Denn deren Fragen, warum die Ministerin bei der Herausgabe von Akten so geizig war, dürften nach diesem Urteil lauter werden: War es nur ein politisches Kräftemessen oder sollte da etwas verschwiegen werden?