Damit droht den USA ein Rückfall in die alttestamentarische „Auge um Auge, Zahn um Zahn“-Logik.
Kommentar zu Stickstoff-HinrichtungTod durch Ersticken – die finstere Seite der USA
Jedem, der in der Lage ist, sich in andere Menschen auch nur etwas hineinzuversetzen, muss angesichts der bevorstehenden Hinrichtung des US-Gefangenen Kenneth Eugene Smith durch Ersticken das Gruseln kommen. Dass ein Gemeinwesen Menschen für eine Straftat zur Rechenschaft zieht, daran gibt es nichts auszusetzen. Bei der Todesstrafe schwingt jedoch immer ein Moment der Rache mit; weil ein Mensch das Leben eines anderen ausgelöscht hat, habe der Täter sein Recht auf Leben verwirkt. Sollte man es sich wirklich so einfach machen? Zu oft stehen entsprechende Urteile in den USA auf wackeligen Füßen. Immer wieder kommt es zu Justizirrtümern. Vollstreckte Todesurteile lassen sich jedoch nicht rückgängig machen.
Muss eine zivilisierte Gesellschaft in diesen Fällen also nicht Gnade vor Recht ergehen lassen? Die Bürger in den USA streiten darüber seit Jahrzehnten. Leider deutet nichts darauf hin, dass sich etwas zugunsten derer ändern wird, die in US-Gefängnissen auf ihre Hinrichtung warten. Sollte Donald Trump Ende des Jahres ins Weiße Haus zurückkehren, müssen sie wohl sogar mit noch mehr Härte rechnen. Er hat den Weg dafür geebnet, dass die Giftspritze nicht mehr die einzig zulässige Hinrichtungsmethode ist.
Mehrfach hat Trump durchblicken lassen, mehr Abschreckung in die Sache bringen zu wollen, etwa durch Erschießungskommandos und Guillotinen. Damit droht den USA ein Rückfall in die alttestamentarische „Auge um Auge, Zahn um Zahn“-Logik. Von Rechtssprechung als zivilisatorischem Fortschritt ließe sich kaum noch sprechen. Die Todesstrafe ist und bleibt vor allem eins: ethisch und moralisch höchst zweifelhaft.