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Urteil in KölnBehördenchef nennt 5G-Urteil einen „Weckruf“

Lesezeit 2 Minuten
Techniker montieren auf einem Vodafone-Funkmast im Berliner Stadtteil Schmöckwitz in gut 50 Meter Höhe Antennen für die fünfte Mobilfunk-Generation (5G).

Techniker montieren auf einem Vodafone-Funkmast im Berliner Stadtteil Schmöckwitz in gut 50 Meter Höhe Antennen für die fünfte Mobilfunk-Generation (5G).

Der Präsident der Bundesnetzagentur Müller mahnt zur Wahrung der Unabhängigkeit und nennt die politische Einmischung rechtswidrig.

Der Präsident der Bundesnetzagentur wertet das Urteil zur „rechtswidrigen“ politischen Einmischung in die 5G-Auktion von 2019 als deutliche Ermahnung. „Für alle Seiten ist das ein ganz klarer Weckruf“, sagte Klaus Müller im Gespräch mit unserer Redaktion: „Dort, wo die Bundesnetzagentur unabhängig ist, appellieren wir daran, dass das von jeder Regierung gewahrt wird.“ Auch die Behörde selbst müsse dafür sorgen, „dass nicht noch einmal auch nur der Anschein aufkommen kann, wir ließen uns beeinflussen. Das hat uns das Gericht sehr, sehr deutlich ins Stammbuch geschrieben.“

Das Kölner Verwaltungsgericht sieht es nach dem Urteil vom Montag als erwiesen an, dass das damalige Verkehrsministerium unter Andreas Scheuer (CSU) vor der Auktion „auf erhebliche Weise“ auf die Netzagentur einwirkte und dessen Präsidentenkammer dem „massiven Druck“ auch „zumindest teilweise“ nachgab. In der Folge müssen Klagen kleinerer Mobilfunkanbieter neu verhandelt werden. Sie wollen die damals an Großanbieter versteigerten Frequenzen zu niedrigeren Preisen mitnutzen.

Keine Gefahr für Ausbau der Mobilfunknetze

Müller, der seit März 2022 Präsident der Bundesnetzagentur ist, sagte, man wolle nun „so schnell wie möglich Klarheit schaffen“, welche Auswirkungen das Urteil haben könnte. Dies sei aber erst möglich, wenn man das schriftliche Urteil kenne. „Wir sehen aber keine Gefahr, dass der Ausbau der Mobilfunknetze oder der Wettbewerb dadurch gebremst würde“, betonte Müller. „Oberstes Ziel ist es, dass die Mobilfunkversorgung mit den vom Urteil betroffenen Frequenzen aufrechterhalten wird und weiterhin eine Vielfalt von Mobilfunkanbietern am Markt tätig ist.“

Das Urteil ist letztinstanzlich, und das Gericht hat keine Revision zugelassen. „Wir wägen gut ab, ob wir versuchen, sie trotzdem zu erreichen“, sagte Müller dazu.