Vertreter von EU-Parlament und Mitgliedstaaten vereinbarten eine Reform der Gebäuderichtlinie – nicht aber die ursprünglich vorgeschlagene Sanierungspflicht.
KlimaneutralitätEU einigt sich auf Lösung für private und öffentliche Gebäude
Der Aufschrei über den von der EU auferlegten „Sanierungszwang“, wie er im deutschen Volksmund mittlerweile abfällig bezeichnet wurde, klang bis in die Hinterzimmer in Brüssel durch und sorgte zumindest für einen kleinen Umschwung, den manche auch Kehrtwende nennen würden. Denn die neue Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden kommt deutlich abgeschwächter als ursprünglich von der EU-Kommission vorgeschlagen.
Können besorgte Hauseigentümer nun aufatmen? Monatelang wurde heftig gestritten, Gegner der Pläne befürchteten eine finanzielle Überforderung für Besitzer von alten Gebäuden. Am Donnerstagabend einigten sich die Unterhändler der 27 Mitgliedstaaten und des Europaparlaments schließlich. „Wir haben einen Deal“, verkündete der zuständige Berichterstatter, der Ire Ciarán Cuffe (Grüne).
Der Kompromiss besagt, dass der Energieverbrauch von Wohngebäuden bis zum Jahr 2030 im Schnitt um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken soll. Wie die Einsparziele konkret erreicht werden, können die Mitgliedstaaten aber zu großen Teilen selbst entscheiden. „Durch die EU ausgelöste Zwangssanierungen drohen nun nicht mehr“, lobte die CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler.
„Worst First“-Prinzip für besonders ineffiziente Häuser
Derweil gilt für besonders ineffiziente Häuser, die nicht zum Wohnen gedacht sind, weiter das Motto „Worst First“, ergo: Bis 2030 sollen die 16 Prozent und bis 2033 die 26 Prozent am schlechtesten isolierten Gebäude modernisiert werden. Neubauten müssen zudem ab 2030 als Nullemissions-Gebäude errichtet werden, bis 2050 soll der gesamte Bestand keine klimaschädlichen Emissionen mehr ausstoßen. Auf Neubauten und bei Sanierungen von Nicht-Wohngebäuden werden Solaranlagen zur Pflicht.
Die Richtlinie ist Teil des „Fit for 55“-Klimapakets, mit dem die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden sollen. Dem Gebäudebestand wird im Kampf gegen den Klimawandel eine bedeutende Rolle zugeschrieben: So ist dieser für etwa 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs und 36 Prozent der Treibhausgasemissionen in der Union verantwortlich.
Befürworter der Richtlinie betonten stets, dass gerade Menschen mit niedrigem Einkommen von Modernisierungen am meisten profitieren. Die EU-Kommission wies ebenfalls regelmäßig darauf hin, dass sich Renovierungen etwa durch weniger Energieverbrauch auf lange Sicht auszahlten. Der EU-Abgeordnete Michael Bloss (Grüne) sieht jetzt die Bundesregierung am Zug, die Rahmenbedingungen zu gestalten. Auf einige Hausbesitzer dürften trotzdem erhebliche Kosten zukommen, auch wenn sie deutlich geringer ausfallen als erwartet.
Kritik von Umweltschützern an der abgemilderten Richtlinie
Am Ende war es laut Insidern vorneweg Deutschland, das die umfassende Pflicht zur Modernisierung abgelehnt – und damit eines der bedeutendsten Projekte der EU-Kommission abgeschwächt hat. „Wenn es jetzt keine sinnlose Zwangssanierung mehr gibt, ist das eine gute Nachricht für die Freiheit der Menschen“, zeigte sich der EU-Parlamentarier Markus Pieper (CDU) zufrieden. Die Mitgliedstaaten sollten „selbst entscheiden und den kostengünstigsten Weg der Energieeinsparung suchen“ – ohne verbindliche EU-Instrumente.
Während Umweltschützer die Einigung als zu schwach kritisierten, beschrieb Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, das beschlossene Mehr an Flexibilität als „guten Weg“, um die ambitionierten Klimaziele der EU zu erreichen. Und auch von Seiten des Eigentümerverbands Haus & Grund hieß es, die Gefahr eines massiven Werteverfalls, Vermögensverlusts und Hausnotverkäufen durch Mindestenergiestandards sei „vom Tisch“.