Wo darf ein Alien landen und darf man Expermimente an ihm durchführen? Ein Berliner Anwalt schreibt ein Fachbuch über rechtliche Konflikte der dritten Art.
Fachbuch liefert AntwortenWelche Rechte haben eigentlich Außerirdische?
Als Steven Spielberg in den 1980er-Jahren seinen Film-Außerirdischen E.T. nach Hause telefonieren ließ, hat kein Mensch nach der Telefonrechnung gefragt. Auch sonst blieben rechtliche Aspekte ungeklärt. Wie steht es zum Beispiel mit den Experimenten, an denen E.T. um ein Haar gestorben wäre? Durfte die US-Regierung die überhaupt durchführen?
Für Fragen wie diese braucht es einen Juristen. Zum Beispiel Klaus Stähle. Während der Corona-Pandemie hatte er Zeit und sich die Frage gestellt: Wie gut ist unser Rechtssystem auf die Ankunft von Außerirdischen vorbereitet? Seine Antworten füllen jetzt ein Fachbuch. Titel: „Rechtsfragen beim Kontakt mit Extraterrestrischen“. Die „Frankfurter Allgemeine“ hat es rezensiert.
Zweck: Für den Fall der Fälle vorbereitet sein
Für wen schreibt man so ein Buch? Und – warum? „Um für den Fall der Fälle vorbereitet zu sein“, antwortet Stähle. „Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten und Aliens landen, bedarf es rechtlicher und politischer Vorbereitung, um nicht in Chaos zu versinken.“
Also hat Stähle die Sache in die Hand genommen und gründlich geprüft: Gibt es, vor allem auf Ebene des Völkerrechts, schon jetzt Regeln, die auch für Aliens gelten, die bei uns landen, durch unseren Luftraum schwirren oder sich der Erde nähern?
Dabei hat er manches herausgefunden, das durchaus auch Aliens helfen könnte, etwa bei der Suche nach einem Landeplatz. (Stähle rät: „Völkerrechtlich am unbedenklichsten ist die hohe See.“) Bislang hat er allerdings noch keinen extraterrestrischen Mandanten, verrät er. Als eigentliche Adressaten nennt er Menschen. Zu einer Lesung im Berlin kommen vor allem Betriebsräte. Stähle ist Arbeitsrechtler.
Vor der Eingliederung außerirdischer Arbeitskräfte stehen allerdings grundsätzlichere Probleme. Für Stähle fängt das Durcheinander schon mit dem Status der Gäste an: Wenn es Botschafter sind, genießen sie Immunität. Für Weltraumtouristen gilt das Fremdenrecht. Womöglich aber fallen die Aliens auch unter das Asylrecht. (Wir denken an den TV-Außerirdischen Alf, der nur deshalb bei der US-Familie Tanner landete, weil er nach der Explosion seines Heimatplaneten Melmac auf der Flucht war.)
Stähle hofft auf Besucher in diplomatischer Mission: „Im Idealfall haben wir die Abgesandten eines anderen Völkerrechtssubjekts, also echte Botschafter vor uns“, sagt er. Rechtlich hätte die in Staaten organisierte Menschheit dann ein Gegenüber auf Augenhöhe. Wobei Stähle auch auf der Erde „Probleme der Repräsentanz“ ahnt. Wer nämlich soll für die ganze Menschheit sprechen? Den Vereinten Nationen traut der Jurist es kaum zu, die Sicherheit der Gäste zu garantieren – womit die UN für Aliens als Verhandlungspartner nicht infrage kommen dürften.
Nur Sachbeschädigung?
Was mangelnde Sicherheitsgarantien bedeuten, zeigt das Beispiel E.T. Also noch mal die Frage: War rechtlich in Ordnung, was die Militärärzte in Spielbergs Kinoklassiker mit ihm angestellt haben? „Landen E.T. auf der Erde, dürfen diese natürlich nicht aus rein wissenschaftlichem Interesse seziert oder gar getötet werden“, sagt Stähle, weist aber auf eine Unschärfe im deutschen Strafrecht hin: „Danach wird nur bestraft, wer einen Menschen tötet.“
Wer also einen Außerirdischen umbringt, setzt sich zwar ins Unrecht – begehe aber allenfalls eine Sachbeschädigung, so der Jurist. Stähle: „Das ist natürlich ein unhaltbarer Zustand.“