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GEMA-GebührenKindertagesstätten und Vereine sollen weniger Gebühren für Musikrechte zahlen müssen

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Eine Frau und Kinder sitzen zusammen auf einem Teppich. Die Kinder tragen selbstgemachte Hasenohren.

Musik ist ein wichtiger Bestandteil des Kita-Alltages.

Wenn beliebte Songs öffentlich gespielt werden, sorgt die GEMA dafür, dass die Musiker für diese Vervielfältigung ihrer Werke auch entlohnt werden. Selbst bei Weihnachtsfeiern im Kindergarten ist eine Veranstaltungslizenz für die musikalische Untermalung erforderlich.

Kindertagesstätten und ehrenamtlich arbeitende Vereine in Nordrhein-Westfalen sollen nach dem Willen der SPD-Opposition im Landtag von GEMA-Gebühren für Musikrechte entlastet werden. Die schwarz-grüne Landesregierung solle mit der „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ (GEMA) einen entsprechenden Rahmenvertrag schließen, heißt es in einem Antrag für die Plenarsitzung des Düsseldorfer Parlaments in der kommenden Woche. „Dadurch wäre es möglich, den finanziellen und bürokratischen Aufwand für die Nutzung gebührenpflichtiger Lieder entfallen zu lassen“, so die Opposition.

Wenn beliebte Songs öffentlich gespielt werden, sorgt die GEMA dafür, dass die Musiker für diese Vervielfältigung ihrer Werke auch entlohnt werden. Selbst bei Weihnachtsfeiern im Kindergarten ist eine Veranstaltungslizenz für die musikalische Untermalung erforderlich. Die Kosten hängen von der Raumgröße und Personenanzahl ab. Das Singen und Musizieren im nicht-öffentlichen Kita-Morgenkreis hingegen ist lizenzfrei.

Für ein größeres Kita-Fest, bei dem über mehrere Stunden Musik gespielt und gesungen wird, können 30 bis 50 Euro fällig werden. Bei Brauchtumsveranstaltungen mit mehreren Hundert Besuchern wird es deutlich teurer. Auch auf die Ausgabe von Notenblättern fallen Gebühren an. Zuletzt hatte die schwarz-rote Koalition in Hessen angekündigt, im Dezember einen GEMA-Rahmenvertrag unterzeichnen zu wollen. Alle Vereine, die gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen, sollen pro Jahr bis zu vier Veranstaltungen mit einer Größe von maximal 500 Quadratmetern organisieren können, ohne dabei Lizenzgebühren für die abgespielte Musik zahlen zu müssen. Bayern, Thüringen und Niedersachsen haben ebenfalls Regelungen getroffen, um Ehrenamtlern im Umgang mit der GEMA zu helfen.

Jahrelanger Streit

Die NRW-SPD erwartet von der Landesregierung, ebenfalls finanzielle Entlastung und Schulungen zum Umgang mit GEMA-Anforderungen. Der Streit beschäftigt den Landtag seit Jahren. Teilweise hätten Sportvereine über ihre Dachverbände eigene Verträge geschlossen, hieß es lange. Karnevalsvereine, die Eintritt für ihre Sitzungen verlangten, fielen ohnehin nicht unter die Entlastungsregeln der Länder.

Und ein GEMA-Rahmenvertrag für Kitas scheitere nicht zuletzt an der Uneinigkeit der Einrichtungsträger in dieser Frage. Außerdem gebe es ja „eine große Auswahl an Kinder- und Weihnachtsliedern“, die keinen Urheberrechtsschutz mehr genössen, lautete bislang der Standpunkt der Landesregierung. Die Schutzfrist beträgt jedoch 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Für Klassiker wie „In der Weihnachtsbäckerei“ oder „Last Christmas“ muss also gezahlt werden.