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Einfuhr verbotenDarum sind Pflanzen schlechte Urlaubssouvenirs

Lesezeit 4 Minuten
Tillandsien, auch Aufsitzerpflanzen genannt, sind geschützt.

Tillandsien, auch Aufsitzerpflanzen genannt, sind geschützt.

Die Einfuhr vieler exotischer Pflanzen ist streng verboten und kann hohe Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

Wie schön war doch der Wind im Strandgras auf der Ferieninsel! Und wie schön wäre es, wenn es später die Halme im eigenen Balkonkasten wiegt – als lebendige Urlaubserinnerung. Hier allerdings sollten Reisende sehr gut aufpassen: Die Einfuhr vieler Pflanzen ist nämlich genauso streng verboten wie das Mitbringsel aus Elfenbein oder Schlangenleder.

Dafür gibt es gute Gründe. Denn Grenzverkehr von Pflanzen kann sowohl im Herkunftsland als auch am Zielort Schaden anrichten. Warum das so ist, erklärt Elke Zippel, die im Botanischen Garten Berlin die Dahlemer Saatgutbank leitet – und damit eine Expertin für das Sammeln von Pflanzen und Pflanzensamen ist.

Neophyten verdrängen manchmal bedrohte Pflanzenarten

Die Ausfuhr schädigt Herkunftsbiotope: „Zu den zahlreichen Pflanzen, die als Urlaubsmitbringsel tabu sind, gehören ganze Pflanzengruppen: Kakteen, Orchideen und auch einige Tillandsien“, sagt Zippel: „Sie alle fallen unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen und dürfen der Natur überhaupt nicht entnommen, geschweige denn ausgeführt werden.“ Tillandsien? Zippel erklärt sie als kleine Bromelien, die wegen ihrer Anspruchslosigkeit mal heiß in Mode waren.

In den Wäldern Süd- und Mittelamerikas wachsen Tillandisen auf Bäumen, zuweilen auch auf Telefonleitungen. In den 1980ern wurden sie mit Heißkleber auf Steine oder Holz geklebt und in Supermärken verkauft. Mit üblen Folgen: „Im Boom wurden ganze Landstriche Tillandsien-frei gemacht.“

Bei Kakteen und Orchideen ist das Bild ähnlich. Zippel nennt als Beispiel den Goldkugelkaktus, der mitunter auch als „Schwiegermuttersitz“ bezeichnet wird. „In der Natur ist er deshalb so selten geworden, weil er am natürlichen Wuchsort ausgegraben wird. Auch bei uns im Botanischen Garten werden Ableger und Samen aus dem Gewächshaus gestohlen.“ Auch innerhalb Deutschlands dürfen Pflanzen dieser drei Gruppen nur verkauft werden, wenn sie in der Gärtnerei kultiviert wurden und entsprechende Papiere vorliegen.

Einfuhr kann als Bio-Piraterie gelten

Einfuhr kann als Bio-Piraterie geahndet werden: Die strenge Durchsetzung von Ausfuhrverboten hat einen weiteren Grund: die Angst vor Biopiraterie. Seit 1993, erklärt Zippel, gilt das Übereinkommen über die biologische Vielfalt. Es regelt den gerechten Ausgleich von Vorteilen, die aus der Nutzung genetischer Ressourcen entstehen. So darf beispielsweise die Pharmaindustrie Wirkstoffe exotischer Pflanzen nicht unabgesprochen für die eigenen Produkte ausbeuten.

Wer heimlich Pflanzen außer Landes bringt, macht sich deshalb verdächtig. Zippel: „Wer als Tourist Pflanzen ausführt, bringt Pflanzen mit, deren Inhaltsstoffe z.B. wirtschaftlichen Nutzen haben können. Das richtet keinen Schaden an, wenn der Ableger zu Hause vertrocknet. Aber das Herkunftsland weiß nicht, ob sie wirklich nur ein Tourist sind oder vielleicht doch ein Bio-Chemiker.“ Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert eine Strafe.

Woran die wenigsten denken: Wer im Urlaub eine Pflanze ausgräbt, schmuggelt nicht nur ein Lebewesen mit nach Hause – sondern unüberschaubar viele. „Mit jeder Pflanze bringe ich auch Mikroorganismen mit, Pilze, Krankheiten, Schädlinge“, sagt Zippel. „Das weltweite Verschleppen von Pflanzenkrankheiten ist ein enormes Problem.“ Auch deshalb gelten strenge Regeln für den Transport von Pflanzen und Samen. Selbst wenn Zippel als Biologin legal Pflanzen transportiert, muss deren Gesundheit vom Experten festgestellt werden.

Invasive Pflanzen zerstören die Artenvielfalt

Für die Reise braucht es dann einen sogenannten phytosanitären Pflanzenpass. Invasive Pflanzen zerstören die Artenvielfalt: Wer Pflanzensamen am Straßenrand verstreut, liebt die Natur. In der Regel erfolgt es im guten Gefühl, nicht nur der Pflanzenwelt, sondern auch den Insekten zu helfen. „Pflanzen gehören nur in ihren eigenen Lebensraum; in einem anderen können sie großen Schaden anrichten“, sagt Zippel.

Denn eingeschleppte Arten, sogenannte Neophyten, verdrängen besonders seltene und bedrohte Pflanzen, die an umkämpfte Biotope angepasst sind. Das Ausbringen fremder Arten in der freien Natur, erklärt Zippel, ist deshalb grundsätzlich verboten. Ein Beispiel: Viele Bachläufe und Grabenränder, in denen eben vielleicht noch die Sumpfdotterblume blühte, sind heute vielerorts vom Drüsigen Springkraut überwuchert – einer Pflanze, die ursprünglich auf den indischen Subkontinent gehört, jetzt aber auch Nordamerika und Europa flächendeckend besiedelt.

Als invasive Art verdrängt es heimische Pflanzen – und mit ihnen auch an sie angepasste Spezialisten aus dem Tierreich. Ganze Biotope gehen so verloren. „Das ist etwas, das Pflanzenliebhaber sich nicht bewusst machen“, sagt Zippel: „Neophyten sind ein enormes Problem. In unserer Artenvielfalt richten sie größere Schäden an als der Klimawandel.“

Wer gegen die Einfuhrbestimmungen für Pflanzen und Tiere verstößt, riskiert hohe Bußgelder und sogar Freiheitsstrafen. Die illegale Einfuhr von Saatgut kann dem Zoll zufolge mit einer Geldbuße bis zu 25000 Euro geahndet werden, sofern ein Verstoß gegen Saatgutverkehrsgesetz vorliegt. Bei der illegalen Einfuhr von Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen können Bußgelder bis zu 50000 Euro verhängt werden, wenn ein Verstoß gegen die Pflanzenbeschauverordnung festgestellt wird.

Auch bei der Einfuhr invasiver Arten kann das Bußgeld bis zu 50000 Euro betragen. Verstöße gegen den Artenschutz können dem Zoll zufolge sogar als Straftat mit Freiheitsstrafen geahndet werden – bei der Einfuhr besonders geschützter Arten sind es bis zu drei Jahre, bei der von streng geschützten Arten bis zu fünf Jahre.