Stefan Körzell vom DGB unterstützt Arbeitsminister Hubertus Heils Vorschlag zur Erhöhung des Mindestlohns bis 2026 und kritisiert die Verweigerungshaltung der Arbeitgeber.
DGB-Vorstand Stefan Körzell„Die Mär, dass massenhaft Jobs wegfallen würden, kennen wir schon“

Stefan Körzell, Mitglied des geschäftsführenden Bundesvorstands des Deutschen Gewerkschaftsbundes
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Mit seinem jüngsten Vorstoß für einen deutlich höheren Mindestlohn ab 2026 hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Arbeitgebervertreter gegen sich aufgebracht. DGB-Vorstand Stefan Körzell hat für die Aufregung kein Verständnis – über die Gründe sprach er mit Thomas Ludwig.
Herr Körzell, die Arbeitgeber werfen Arbeitsminister Hubertus Heil Wortbruch vor, weil er die Mindestlohnkommission aufgefordert hat, für 2026 einen Mindestlohn von bis zu 15 Euro festzulegen. Dabei soll die Kommission politisch unabhängig agieren. War der Ministerbrief übergriffig?
Nach einer zweijährigen Übergangszeit muss die EU-Mindestlohnrichtlinie Mitte November umgesetzt sein. Mit seinem Schreiben an die Mindestlohnkommission hat der Minister jetzt lediglich eine Klarstellung vorgenommen, wie sie von der EU-Kommission verlangt wird. Mit Wortbruch hat das rein gar nichts zu tun. Die Arbeitgeber hatten zwei Jahre Zeit, sich darauf einzustellen. Jetzt mit großem Gepolter geltendes Recht zu konterkarieren, ist nichts anderes als eine Verweigerungshaltung, um einen armutsfesten Mindestlohn auf den St. Nimmerleinstag zu verschieben.
Höhere Mindestlöhne bedeuten für die Unternehmen mehr Belastung. Wie passt das in diese wirtschaftlich schwierige Zeit, drohen nicht Jobs im Niedriglohnbereich wegzufallen?
Die Mär, dass massenhaft Jobs wegfallen würden, kennen wir schon aus Zeiten, als der Mindestlohn eingeführt wurde. Da lagen viele neoliberale Wirtschaftswissenschaftler voll daneben. Tatsächlich ist das Gegenteil eingetreten: Es gab einen regelrechten Job-Boom. Einige prekäre Jobs verschwanden zwar, wurden aber durch reguläre Beschäftigung ersetzt – und das war auch gut so. Höhere Mindestlöhne sind gerade jetzt von Vorteil, um die Binnenkonjunktur zu stützen, weil sie fast komplett in den Konsum gehen. Wir wollen einen armutsfesten Mindestlohn, wie ihn die europäische Mindestlohnrichtlinie vorsieht: Maßstab sind 60 Prozent vom mittleren Einkommen bei Vollzeitbeschäftigung.
Das heißt?
Nach der europäischen Richtlinie müsste der Mindestlohn schon heute mindestens 14,12 Euro je Stunde betragen. Aktuell gelten 12,41 Euro. Die Arbeitgeberseite hatte zusammen mit der Vorsitzenden in der Mindestlohnkommission im Juni 2023 gegen die Gewerkschaftsstimmen eine Erhöhung in zwei Schritten um jeweils nur 41 Cent durchgesetzt. Damit sind die Preissteigerungen der letzten Jahre aber nicht ausgeglichen – angebracht wären ab 2025 nach jetzigen Berechnungen mindestens 14,83 Euro.
Mit dem nun auf den Weg gebrachten Tariftreuegesetz engt die Bundesregierung die Spielräume von Unternehmen noch weiter ein. Überzieht sie damit nicht?
Die Maßgabe für einen höheren Mindestlohn und das jetzt angekündigte Bundestariftreuegesetz sind zwei Seiten ein und derselben Medaille. Denn die EU-Richtlinie verlangt gleichzeitig, dass die Mitgliedstaaten wirksame Maßnahmen zur Steigerung der Tarifbindung einleiten, wenn sie unter 80 Prozent liegt. Und in Deutschland arbeiten nur noch knapp 50 Prozent der Beschäftigten mit dem Schutz von Tarifverträgen.
Und was bringt das Gesetz konkret?
Mit einem wirksamen Bundestariftreuegesetz wird künftig sichergestellt, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, wenn sie Tariflöhne zahlen. Dabei geht es auch um fairen Wettbewerb: Unternehmen und Betriebe, die den Wert von Mitbestimmung und Tarifverträgen anerkennen, wären nicht mehr im Nachteil gegenüber Firmen, die sich der Sozialpartnerschaft verweigern. Bisher gewinnt bei öffentlichen Ausschreibungen und Aufträgen meistens das günstigste Angebot – Faktoren wie Bezahlung nach Tarif und tarifliche Arbeitsbedingungen spielen kaum eine Rolle.