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Altersbezüge richtig versteuernWann Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen

Lesezeit 3 Minuten
Eine Rentnerin sitzt an ihrem Schreibtisch und macht eine Steuererklärung mit dem Online-Portal Elster (gestellte Szene).

Auch Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, sofern sie nicht von der Abgabepflicht befreit sind.

Rentner dürfen viele Ausgaben von der Steuer absetzen, wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Spenden. Auch der Behindertenpauschalbetrag kann für Senioren mit gesundheitlichen Einschränkungen relevant sein.

Ruhestand schützt nicht vor Papierkram. Auch Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, sofern sie nicht von der Abgabepflicht befreit sind. Grundsätzlich gilt: „Eine Einkommensteuererklärung wird von Rentnerinnen und Rentnern verlangt, wenn die Einkünfte höher als der Grundfreibetrag sind“, erklärt das Bundesfinanzministerium. Für das Steuerjahr 2023 lag dieser bei 10.908 Euro, für 2024 bei 11.604 Euro. Bei verheirateten Paaren verdoppelt sich der Betrag.

Was bedeutet der Rentenfreibetrag?

Die Höhe der steuerpflichtigen Renteneinkünfte entspricht nicht unbedingt auch dem Betrag, der monatlich dem Konto gutgeschrieben wird. Er hängt vor allem auch von Ihrem Rentenfreibetrag ab, der sich danach bemisst, in welchem Jahr Sie in den Ruhestand gegangen sind. Denn Renten werden für jeden Jahrgang seit 2005 stärker steuerpflichtig.

Wer 2005 in Rente gegangen ist, erhält noch die Hälfte seiner damals bezogenen Rente steuerfrei, für diejenigen, die 2010 in Rente gegangen sind, sind es noch 40 Prozent (2015: 30 Prozent; 2020: 20 Prozent; 2025: 16,5 Prozent). Ab 2058 soll die Rente voll „nachgelagert“ besteuert werden.

Der steuerliche Grundfreibetrag greift auf die Summe Ihrer Renteneinkünfte, die nach Abzug des Rentenfreibetrages übrig bleibt. Das heißt, Sie müssen eine Steuererklärung nur abgeben, wenn Sie mit Ihrem steuerpflichtigen Rentenanteil über dem jährlichen Grundfreibetrag liegen.

Steuerpflichtige haben in Bezug auf die Steuererklärung eine Bringpflicht
Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine

Wer unsicher ist, ob er eine Einkommensteuererklärung machen muss, sollte sich Hilfe suchen, zum Beispiel bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater. Das ist vor allem deshalb ratsam, weil das Finanzamt nicht alle Betroffenen von sich aus auffordert, eine Steuererklärung abzugeben. „Viele glauben, sie können warten“, sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Das ist aber falsch: „Steuerpflichtige haben in Bezug auf die Steuererklärung eine Bringpflicht.“ Das gilt auch für Rentner.

Allerdings müssen Senioren ihre Einnahmen nicht mühsam zusammensuchen. Zumindest bei den Altersbezügen gibt es Hilfe: Die Rentenversicherung stellt Rentnern auf Wunsch kostenlose Bescheinigungen aus, die beim Ausfüllen der Steuervordrucke helfen. Diese Papiere enthalten alle relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen dieser Vordrucke die Werte eingetragen werden müssen.

Was können Sie von der Steuer absetzen?

Eine gute Nachricht: Trotz einer möglichen Abgabepflicht für die Steuererklärung werden nicht in jedem Fall Steuern fällig. „Rentner können eine Reihe von Ausgaben steuerlich geltend machen“, erklärt Rauhöft. Dazu zählen etwa Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Auch Sonderausgaben wie Kirchensteuern oder Spenden können die Steuerlast senken. Gleiches gilt für weitere Versicherungen wie eine Unfallversicherung sowie für haushaltsnahe Dienstleistungen. „Wenn Sie Haushaltshilfen oder Pflegedienste beschäftigen, können Sie diese Kosten ebenfalls absetzen“, sagt Rauhöft. Das Honorar darf aber nicht bar bezahlt werden.

Einen großen Posten können Gesundheitsausgaben bilden, allerdings müssen auch Rentner eine zumutbare Eigenbelastung tragen. Wichtig also: Alle Belege für Brille, Zahnersatz, Medikamente, Kuren oder Gehhilfen sollten das Jahr über gesammelt werden.

Senioren mit gesundheitlichen Einschränkungen können zusätzlich vom Behindertenpauschalbetrag profitieren. Je nach Grad der Behinderung liegt dieser zwischen 384 Euro und 7400 Euro. Voraussetzung ist aber, dass ein Schwerbehindertenausweis oder eine entsprechende Bescheinigung vorliegt.

Selbst Werbungskosten können Rentner geltend machen: „Wenn Sie einen Rentenberater nutzen, können Sie diese Ausgaben geltend machen“, erklärt Rauhöft. Ruheständler profitieren auch von Steuerfreibeträgen wie dem Altersentlastungsbetrag. Daher zeigt sich bei der Abrechnung oft, dass Rentner am Ende doch keine Steuern zahlen müssen. Wichtig: Wer anfänglich keine Steuern zahlen musste, sollte sich nicht entspannt zurücklehnen. Denn durch Rentenerhöhungen oder Witwenrenten, die nach dem Tod des Partners bezogen werden, können Rentner unter Umständen später doch steuerpflichtig werden.