In Deutschland gibt es verschiedene Arten, nicht stationär in einem Unternehmen zu arbeiten. Es kommt also, wie so oft, drauf an...
ArbeitsrechtWer zahlt das Klopapier im Homeoffice?
Auf der Toilette im Betrieb oder im Unternehmen muss WC-Papier zur Verfügung stehen. Das regelt die sogenannte Arbeitsstättenverordnung. Aber was gilt eigentlich für Beschäftigte, die von zu Hause arbeiten? Können sie sich die Kosten für das dort verbrauchte Toilettenpapier vom Arbeitgeber erstatten lassen?
Hier kommt es auf die Unterscheidung zwischen Telearbeit und mobiler Arbeit an. Wer mit dem Arbeitgeber Telearbeit vereinbart hat, kann sich vom Arbeitgeber die Aufwendungen für Toilettenpapier in üblichem Umfang erstatten lassen.
Meisten Arbeitnehmer arbeiten mobil und nicht in Telearbeit
Unter Telearbeit versteht man einen vom Unternehmen fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz, für den die gleichen Vorgaben wie im Unternehmen gelten. Der Arbeitgeber sei dann verpflichtet, für alle Aufwendungen aufzukommen, die der beauftragte Beschäftigte zur Ausführung seiner Arbeitstätigkeit hat, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Häufig haben Beschäftigte aber mobiles Arbeiten mit ihrem Arbeitgeber vereinbar. Sie arbeiten also freiwillig mobil oder im selbst eingerichteten Homeoffice. In diesen Fällen kann man sich Kosten für Toilettenpapier auch nicht ersetzen lassen. (dpa)